Istanbul Post

Verlängerung des Vermögensfriedens in Kraft getreten

Die Verlängerung des in der Öffentlichkeit als „Vermögensfrieden“ bekannten Regelung bis zum 31. März 2023 ist im Amtsblatt erschienen. Vermögensfrieden bedeutet die steuerfreie Einfuhr von Geld, Gold, Aktien, Anleihen, Schuldscheinen. Privatpersonen wie auch juristische Personen, die ihre Vermögensbestände im Ausland einer Bank oder einem Finanzintermediär in der Türkei bis zum genannten Datum melden, können über ihr Vermögen ohne Mitteilung beim Finanzamt verfügen. Bei der Vermögensfriedensregelung besteht keine Staatsangehörigkeitsvoraussetzung.

Zurück