Aktuelle Ausgabe
Archiv
Über uns
Genehmigungspflicht für Tomatenexporte
Der Export von Tomaten, Tomatenkonserven sowie Tomatenmark wurde der Liste der genehmigungspflichtigen Produkte hinzugefügt. Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen ist das Handelsministerium.
Zurück