Geldwertgrenze für Verbraucherschiedsstellen erhöht
Die Geldwertgrenze bei Warenstreitigkeiten, deren Beschwerdeanträge bei den Bezirksverbraucherschiedsstellen eingereicht werden, wurde von 15.430 TL auf 30.000 TL angehoben. Die Erhöhung der Geldwertgrenze tritt ab 1. Oktober 2022 in Kraft.
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