Istanbul Post

Kontrollen für Handys aus dem Ausland gelten auch für Ausländer

Das Handelsministerium meldet, dass die strenge Kontrollregelung, ob einreisende Personen innerhalb der letzten 3 Jahre mehr als ein Handy aus dem Ausland eingeführt haben, auch für ausländische Staatsbürger gilt. Gemäß dem jüngst zwischen der Zollbehörde und der Behörde für Wissenstechnologien und Kommunikation (kurz: BTK) unterzeichneten Protokollbeschluss wird für Einreisende aus dem Ausland innerhalb von 3 Kalenderjahren für ein Handy Steuerbefreiung gewährt. Die Handys von Einreisenden, die über keine Steuerbefreiung für mehr als ein Handy verfügen, sollen in den Zolllagern aufbewahrt und erst bei der Ausreise nach Vorlage des Zollbelegs ausgehändigt werden.

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