Notargebühren bei Immobilienverkaufsverträgen
Der Verordnung des Justizministeriums zufolge dürfen die Notargebühren für die Aufsetzung von notariellen Immobilienverkaufsverträgen nicht unter 500 TL und nicht über 4 Tausend TL liegen. Die Anträge für die Vertragsaufsetzung werden nur über die e-Terminvereinbarungsseite der Notare per e-Devlet-Portal (e-Gouvernement-Portal) gestellt. Im Antrag werden Ausweisnummern, Angaben zur Identifizierung der juristischen Personen, der Grundsteuerwert der Immobilie und der Verkaufspreis eingetragen. Danach erfolgt die Auswahl des Notariats. Die Notare übermitteln die eingehenden Informationen zunächst über das Grundbuch- und Katasterinformationssystem an das Grundbuchamt. Nach Zahlung der berechneten Grundbuchgebühr wird Datum und Zeit des Notartermins mitgeteilt.
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