Bei Mietstreitigkeiten werden Mediatoren zwingend
Gemäß dem neuen Gesetz müssen bei Mietstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zuerst Mediatoren eingeschaltet werden. Diese neue Regelung tritt ab 1. September 2023 in Kraft. Sodann dürfen Gerichtsverfahren nur dann eröffnet werden, wenn bei den Vermittlungsgesprächen des Mediators keine Einigkeit zwischen den Parteien erzielt wird. Die Vermittlungsgespräche der Mediatoren müssen binnen 3 Wochen abgeschlossen werden. In zwingenden Fällen kann diese Zeitvorgabe seitens des Mediators maximal um eine Woche verlängert werden.
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