Änderungen im Inflationswarenkorb
Das staatliche Statistikamt hat im Inflationswarenkorb die Gewichtung von Lebensmitteln und alkoholischen Getränken von 25,43 auf 24,98 Prozent reduziert. Auch die Gewichtung von Wohnen wurde von 16,61 auf 14,20 Prozent gesenkt. Des Weiteren wurden die Gewichtungen von Haushaltsmöbeln von 8,66 auf 8,12 Prozent sowie von verschiedenen Waren und Dienstleistungen von 4,64 auf 4,30 Prozent verringert. Demgegenüber wurden die Gewichtungen von alkoholischen Getränken von 3,57 auf 3,76 Prozent, Verkehr von 15,08 auf 17,36 Prozent, Bekleidung und Schuhe von 6,41 auf 6,94 Prozent, Gesundheit von 3,53 auf 3,71 Prozent, Kommunikation von 3,30 auf 3,34 Prozent, Vergnügen und Kultur von 3,25 auf 3,33 Prozent, Bildung von 1,67 auf 1,80 Prozent, Restaurants und Hotels von 7,82 auf 8,17 Prozent angehoben. Während in den Korb 3 neue Produkte, Wodka, Frauenanorak und Saalmiete bei Hochzeiten und Veranstaltungen, hinzugefügt wurden, wurden Kinderschuhe herausgenommen.
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