Neue Regelung für Richter und Staatsanwälte im Einsatz
Der Justizminister hat die neue Regelung, die für Richter und Staatsanwälte begonnen hat, mit den Worten „Meister-Lehrling-Beziehung“ angekündigt. Gemäß der neuen Regelung wurde die Richter- und Staatsanwaltskandidatur abgeschafft. Stattdessen wurde die Tätigkeit als Hilfsrichter und Hilfsstaatsanwalt eingeführt. So müssen die Hilfsrichter und –staatsanwälte vor der Zulassung zur Ausübung ihres Berufs eine 1-jährige Ausbildung an der Justizakademie absolvieren und anschließend 2 Jahre lang in einem Meister-Lehrling-Verhältnis mit erfahrenen Richtern und Staatsanwälten zusammenarbeiten.
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