RTÜK bittet digitale Plattformen zur Kasse
Der Oberste Fernseh- und Rundfunkrat (RTÜK) verpflichtet mit der neuen Verordnungsänderung Medienunternehmen und Internetplattformen, 1,5 Prozent ihrer Nettojahreseinnahmen, die sie über zugangskontrollierte Mediendienste erzielen, an RTÜK abzutreten. Wie die Journalistin Büşra Cebeci in der Tageszeitung „Karar“ berichtet, betrifft dieser Beschluss vor allem die digitalen Anbieter wie Netflix, Amazon Prime, Gain, BluTV. Die Zahlung soll jeweils zum Ende Juli des Folgejahres erfolgen. Aller Voraussicht nach wird dieser Beschluss Folgen auf die Nutzungsgebühren der betreffenden Plattformen haben.
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