Registrierungspflicht für erneuerte elektronische Geräte
Beim Verkauf von erneuerten elektronischen Geräten hat das Handelsministerium eine neue Regelung eingeführt. Demnach müssen erneuerte Geräte wie Mobiltelefone, Tablets, Smartwatches, Computer, Spielkonsolen und Modems, die mit Identifikationsinformationen versehen sind, zunächst in das vom Handelsministerium einzurichtende Informationssystem eingetragen werden. Ziel der neuen Regelung sei es, illegalen Verkauf zu verhindern, Umwelt zu schützen und Verbraucherrechte sicherzustellen.
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