Ausnahme beim Ruhetag für Frisiersalons
Das Handelsministerium hat seinen Beschluss, dass alle Frisier- und Schönheitssalons an einem Tag der Woche Ruhetag einzuführen haben, revidiert. Demnach müssen Frisier- und Schönheitssalons für Frauen keinen Ruhetag einhalten. Von dieser Ausnahme sind jedoch Barbiere, die für den Schnitt der Männerhaare zuständig sind ausgenommen. Diese müssen weiterhin an einem Wochentag den Laden schließen.
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