Neues Zahlungssystem beim Gebrauchtwagenverkauf
Ab 27. September 2024 wird das vom Handelsministerium entwickelte neue Zahlungssystem beim Verkauf von Gebrauchtwagen zwingend. Nach Einsatz dieses Systems wird der Verkäufer zuerst den sicheren Zahlungsvorgang einleiten. Anschließend muss der Käufer die Verkaufssumme mit einer Referenznummer bei der zwischengeschalteten Institution hinterlegen. Danach folgt der Gang zum Notar. Sobald die Verkaufsbestätigung erfolgt, wird das Geld auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Laut Mitteilung des Handelsministeriums sollen mit diesem System die Gebrauchtwagenverkäufe wesentlich sicherer und Betrugsfälle vollständig ausgeschlossen werden.
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