Neue Ausnahmeregelungen für ausländische Beschäftigte
Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit wird an Arbeitsplätzen mit einem Jahresnettoumsatz von 50 Mio. TL und darüber die Verpflichtung, dass für jeden einzustellenden Ausländer 5 türkische Staatsbürger zu beschäftigen, aufgehoben. Ferner werden bei der Bewertung des Arbeitserlaubnisantrags im Namen des ausländischen Partners, dessen Kapitalanteil bei 100 Tausend Dollar und darüber liegt, die Beschäftigungskriterien sowie Bedingungen des Anteils nicht mehr berücksichtigt. Wie die Milliyet berichtet, werden auch bei der Bewertung von Arbeitserlaubnisanträgen für ausländische Fachkräfte im IT-Bereich die Beschäftigungs- und finanzielle Qualifikationskriterien nicht mehr berücksichtigt.
Zurück