Istanbul Post

Mietzahlungen nur noch per Überweisung

Die Bestimmung, dass Mietzahlungen nicht mehr bar erfolgen dürfen, ist in Kraft getreten. Demnach müssen alle Mietzahlungen per Bank- oder Postamt-Überweisungen erfolgen. Diese Bestimmung gilt auch für alle Kurzzeitvermietungen. Bei fortgesetzter Barzahlung der Miete wird sowohl dem Mieter als auch Vermieter Bußgeldstrafen auferlegt. Die Untergrenze der Geldstrafe liegt bei 5.000 TL und kann sich bis zur Obergrenze von 20 Mio. TL erhöhen.

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