Zusatzsteuer auf weitere drei Länder ausgeweitet
Die Zusatzzollsteuerregelung beim Import von Personenfahrzeugen aus den Herkunftsländern Mexiko und Südafrika über die EU wurde auf Vietnam, Japan und Kanada ausgeweitet. Diese Ausweitung des Zusatzzollsteuerumfangs ist im Amtsblatt erschienen. Sie wird jedoch erst 30 Tage nach dem Erscheinungsdatum in Kraft treten.
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