Istanbul Post

Ab 2026 Neuregelung der Grundbuchkosten

Mit der für das Jahr 2026 angekündigten Neuregelung soll beim Kauf und Verkauf von Immobilien nicht der aktuelle, sondern der reale Wert der Immobilie besteuert werden. Gegenwärtig werden Grundbucheintragungsgebühren in Höhe von 20 Promille des Kaufpreises jeweils vom Verkäufer und Käufer erhoben, wobei der Verkaufspreis nicht unter dem Grundsteuerwert liegen darf. Meldungen zufolge soll die neue Besteuerung über ein System, das den realen Immobilienwert ermittelt und erfasst, erfolgen. Ziel der Neuregelung sei es, Steuerausfälle zu vermeiden.

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