Neue Regelung für Auslandsbestellungen
Mit der neuen Regelung für Post- oder Kargobestellungen aus dem Ausland werden die Versandkosten zum Kaufwert des bestellten Produkts hinzugefügt. Wird durch die Einbeziehung der Versandkosten in den Produktpreis der zollfreie Limitbetrag von 30 Euro überschritten, wird die Inanspruchnahme von Zollberatungsdiensten zwingend. Die Tageszeitung „Cumhuriyet“ hat dazu ein Beispiel: Wenn ein Artikel im Wert von 29 Euro aus dem Ausland bestellt wird und der Gesamtpreis einschließlich der Versandkosten von 2 Euro auf 31 Euro steigt, wird das zollfreie Einkaufslimit überschritten und eine Zollberatung erforderlich. Die neue Regelung tritt 30 Tage nach Erscheinen im Amtsblatt in Kraft.
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