Istanbul Post

Neue Verordnung für Lebensmittelverpackungen

Gemäß der vom Landwirtschaftsministerium erlassenen Verordnung dürfen auf den Etiketten von pflanzlichen Produkten keinerlei tierischen Lebensmittelbezeichnungen verwendet werden. Beispielsweise dürfen auf den Etiketten von Margarinen keine Bilder oder Bezeichnungen vorhanden sein, die Assoziationen mit Milch und Butter erwecken. Ähnliches gilt auch für Pflanzenöle. Mit Ausnahme von Olivenölen dürfen auf den Aufdrucken von Pflanzenölen keine Bilder von Oliven oder Olivenbäumen, die an Olivenöl erinnern, abgebildet sein. Zugleich müssen vegetarische und vegane Produkte eindeutig gekennzeichnet werden, wobei die Angaben auf keinen Fall den Eindruck erwecken dürfen, sie seien ein Ersatz für tierische Lebensmittelprodukte.

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