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Jahrgang 5 Nr. 23 vom 28.06.2010
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Der Zeitraum vom 14. Juni bis 28. Juni

Die Diskussion über den Hilfskonvoi für Gaza, der von der israelischen Marine aufgebracht wurde, wurde nach zwei spektakulären PKK-Angriffen von einer Diskussion über die innere Sicherheit verdrängt. Umfragen deuten auf einen beträchtlichen Popularitätsgewinn der CHP nach dem Amtsantritt von Kemal Kilicdaroglu als Parteichef. Mustafa Sarigül hat erklärt, dass er die CHP unterstützen will und darum von der Gründung seiner Partei absieht. In den Ergenekon-Verfahren hat es mehrere Freilassungen gegeben.

Nach der harten türkischen Kritik an der israelischen Blockade des Gazastreifens und der Stürmung der „Mavi Marmara“, einem Passagierschiff, das zu einem Hilfskonvoi für Gaza gehörte, bleiben die türkisch-israelischen Beziehungen gespannt. Doch hat sich die Türkei bei der UN bisher nicht mit ihrer Forderung nach einer internationalen Untersuchung des israelischen Vorgehens durchsetzen können.
Die unmittelbar darauf folgende Nein-Stimme bei der Abstimmung über Sanktionen gegen den Iran löste weitere Irritationen im Westen aus. Eine Reaktion der amerikanischen Führung bestand darin, die EU zu beschuldigen, die Türkei durch ihre Haltung bei den Beitrittsverhandlungen zu einer Neuorientierung zu treiben. Diese Kritik wurde von der EU zurückgewiesen. Doch obgleich es bisher so aussah, als ob während der spanischen EU-Ratspräsidentschaft kein neues Kapitel der Beitrittsverhandlungen eröffnet werden könnte, scheint einer Äußerung des spanischen Ministerpräsidenten Zapatero zufolge nun doch die Öffnung eines Kapitels auf der Tagesordnung zu stehen.
Andererseits ist auch eine Diskussion über den türkischen Außenminister Ahmet Davutoglu entbrannt. Sowohl im In- als auch im Ausland wird angemerkt, dass sich die Erfolge der Politik „keine Probleme mit den Nachbarländern“ zu haben, bisher kaum feststellen lassen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die belasteten Beziehungen zu Israel sowie den stecken gebliebenen Normalisierungsprozess mit Armenien hingewiesen.
Im Hinblick auf den Vertrag zwischen der Türkei, Brasilien und dem Iran über einen Austausch von schwach angereicherten gegen höher angereichertes Uran in der Türkei, mit dem neue UN-Sanktionen abgewendet werden sollten, wird gemeldet, dass sich Brasilien offiziell von der Vermittlerrolle zurückzieht.

Mit großem Interesse wurde darum der G8 / G20 Gipfel in Toronto am vergangenen Wochenende erwartet. Beim G-20 Gipfel in Toronto trafen US Präsident Obama und Ministerpräsident Erdogan zu einem einstündigen Gespräch zusammen. Dem Gespräch wurde von türkischer Seite angesichts der jüngsten Meinungsunterschiede zwischen beiden Ländern große Bedeutung zugemessen.
In einem Bericht der Tageszeitung Zaman vom 28. Juni werden einige protokollarische Einzelheiten erwähnt. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die US-Führung das Interesse hatte, das Gespräch nicht hervorzuheben. Beim Presse-Briefing wurde es nicht erwähnt, die Pressemitteilung im Anschluss viel kurz aus und ein Foto wurde nicht geboten. Zudem weist der Zaman Bericht darauf hin, dass in der Presseerklärung die Beziehungen nicht als „strategische Verbündete“, sondern als „Modellpartnerschaft“ benannt wurden. Das Gespräch wurde als „offene Aussprache“ charakterisiert.
Ministerpräsident Erdogan brachte die gerichtsmedizinischen Untersuchungsberichte der neun beim israelischen Angriff auf den Hilfskonvoi für Gaza getöteten zum Gipfel und überreichte ihn sowohl Obama als auch den EU-Teilnehmern.  Gegenstand des Gesprächs waren auch die Sanktionen gegen den Iran. Hier wird angemerkt, dass die USA die Türkei nicht ermutigten, ihre Vermittlungen fortzusetzen. Demgegenüber verweist die Tageszeitung Vatan auf die G8 Muskoka Deklaration, in der dazu aufgerufen wird, die von der UN verhängten Sanktionen gegen den Iran zu befolgen, um einen „transparenten Dialog“ mit dem Iran durchzusetzen, wobei in diesem Zusammenhang einschließlich des Teheran-Abkommens mit der Türkei und Brasilien jeder Vermittlungsversuch „mit Anerkennung“ bewertet wird.
Am 26. Juni meldete NTV, das US-Vizeaußenminister Gordon in einem AP-Interview erklärt habe, dass er die Türkei nach wie vor als Verbündeten ansehe, diese jedoch durch ihre Haltung die Unterstützung durch die USA erschwere und ihre Verbundenheit mit dem Westen unter Beweis stellen müsse.

Die PKK hat in den vergangenen Wochen ihre Anschläge auf Militär- und Polizeiposten verstärkt. Ein groß angelegter Angriff auf eine Militäreinheit in Gediktepe in der Provinz Hakkari am 19. Juni erregte großes Aufsehen. Der Angriff, bei dem elf Soldaten getötet wurden, wurde von einer großen Gruppe PKK-Kämpfer ausgeführt, die dabei auch Flugabwehrkanonen und Raketenwerfer eingesetzt haben sollen. Die Kämpfe dauerten mehrere Stunden. Bei der Verfolgung der PKKler überschritten türkische Truppen die Grenze zum Irak. Zudem wurde irakisches Gebiet erneut mit Artillerie beschossen und mit Flugzeugen bombardiert.
Kurz darauf, am 22. Juni starben in Istanbul Halkali fünf Menschen, als ein Servicebus des Militärs von einer ferngezündeten Bombe getroffen wurde. Vier der getöteten waren Soldaten, außerdem verlor ein 17jähriges Mädchen, Tochter eines Militärangehörigen, ihr Leben. Bereits am 8. Juni wurden bei einem Bombenanschlag auf einen Servicebus der Polizei 15 Polizisten verletzt.
Die Polizei reagierte mit zahlreichen Festnahmen. Während der Istanbuler Provinzgouverneur Mutlu erklärte, dass diejenigen, die den Anschlag vorbereiteten gefasst seien und nur noch nach der Person gefahndet werde, die die Bomben gezündet habe, erließ das Gericht nur gegen drei von 19 Personen, die festgenommen worden waren, einen Haftbefehl wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“.
Während Ministerpräsident Erdogan die PKK als „Zulieferant“ bezeichnete und damit nahe legte, dass diese vom Ausland unterstützt werde, wurden Vorwürfe wegen Schwächen des Nachrichtendienstes erhoben. Spekulationen, die USA hätten ihren Informationsfluss über PKK-Bewegungen im Irak aufgrund der Verärgerung über die Haltung der türkischen Regierung gestoppt, wurden von der US-Botschaft in Ankara dementiert. Im Hinblick auf die unbemannten Heron-Aufklärungsflugzeuge aus Israel wurde zudem dementiert, dass diese nicht einsatzfähig seien, weil die zugehörigen israelischen Ausbilder abgezogen wurden. Statt dessen wird gemeldet, dass eine Delegation türkischer Offiziere nach Israel gereist sei, um eine weitere Partie dieser Flugzeuge in Empfang zu nehmen. (Nach all den harten Tönen gegenüber Israel muss man dies wohl als ein nicht ausgesprochenes Übergehen zum „business as usual“ verstehen.)
Die im Parlament vertretenen Parteien reagierten auf die verstärkten Angriffe und Anschläge recht unterschiedlich. Für die CHP erklärte Kemal Kilicdaroglu, man könne „Blut nicht mit Blut wegwaschen“ und verwies neben ökonomischen Problemen der Südost-Region auch darauf, was die Menschen selbst wollen. Für die MHP forderte ihr Vorsitzender Devlet Bahceli, man möge die Todesstrafe wieder einführen und den Ausnahmezustand in bedrohten Provinzen verhängen. Die BDP bedauert die erneute Intensivierung der Kämpfe, macht dafür jedoch auch die Regierung mit verantwortlich.
In Medienkommentaren wird zudem auf den vor einem Jahr begonnenen „Öffnungsprozess“ verwiesen. Die Kurdeninitiative ist vor knapp einem Jahr von der Regierung im Rahmen ihrer „demokratischen Öffnung“ begonnen worden und bestand zunächst aus breit angelegten Gesprächen von Innenminister Atalay. Die Initiative ist Ende September mit dem Eintreffen von Kurden aus dem Nord-Irak jedoch ins Stocken geraten. Innerhalb der Gruppe hatten sich „Friedensbotschafter“ befunden, die von der PKK-Zentrale im Nord-Irak entsandt worden waren. Die Gruppe war nach kurzem Verhör an der Grenze freigelassen worden und wurde mit einer Kundgebung, an deren Spitze sich die BDP stellte, begeistert begrüßt. Die Wirkung auf die türkische Öffentlichkeit war verheerend. In den folgenden Monaten wurde es Still um die Kurdeninitiative, ein Gesetzentwurf, mit dem Jugendliche, die bei Demonstrationen Steine auf die Polizei geworfen haben, nicht mehr nach dem Antiterrorgesetz bestraft werden sollten, wurde auf Eis gelegt. Der Gesetzentwurf ist erst in der vergangenen Woche in veränderter Form wieder aufgegriffen worden und hat den Justizausschuss des Parlaments passiert.

Bei den verschiedenen Ergenekon-Verfahren hat es eine Reihe von Aufsehen erregenden Freilassungen gegeben. Die Umstände der Entscheidungen und die Reaktionen darauf haben jeder Streit in Politik und Justiz ausgelöst.
Im Verfahren gegen den leitenden Staatsanwalt von Erzincan Ilhan Cihaner hatte das 2. Große Strafgericht, vor dem ein Verfahren gegen Cihaner wegen „Mitgliedschaft in der Terrororganisation Ergenekon“ begonnen wurde, trotz mehrfacher Anforderung des Kassationsgerichtshofs, bei dem ein weiteres Verfahren bezüglich dessen Amtsführung als Staatsanwalt eröffnet wurde, die Ermittlungsunterlagen nicht ausgehändigt. Stattdessen wurden die Akten zwei Mal nach Diyarbakir und zwei Mal nach Istanbul geschickt, um eine Verbindung mit anderen Verfahren zu erreichen. Dieses Vorgehen erweckte den Eindruck, die Akte solle dem Kassationsgerichtshof vorenthalten werden. Dieser wiederum stellte Strafantrag gegen die Richter am 2. Großen Strafgericht in Erzurum. In einer weiteren Entscheidung beschloss das Gericht, aufgrund der vorhandenen Kopien und Unterlagen die Verhandlung zu beginnen. Auf dieser Basis beschloss der Kassationsgerichtshof am 18. Juni das Verfahren in Erzurum mit dem am Kassationsgerichtshof zu vereinigen. Nach dem Beschluss, die Verfahren zusammenzuführen, ordnete das Gericht außerdem die Freilassung von Cihaner und den übrigen Gefangenen an.
Das Verfahren selbst ist hochgradig politisiert. Cihaner erklärt, die Strafverfolgung gegen ihn beruhe auf seinen Ermittlungen gegen die Ismailaga und die Fetullah Gülen Gemeinschaft. Der Justizminister persönlich habe ihn angerufen und aufgefordert, die Ermittlung einzustellen. Staatsanwaltschaft und das Große Strafgericht in Erzurum wiederum sehen in den Ermittlungen eine Umsetzung eines Komplotts, mit dem zunächst die beiden islamischen Gemeinschaften denunziert und dann die Regierung diskreditiert werden sollte. Die Festnahme Cihaners durch seinen Kollegen aus Erzurum führte zu einer Justizkrise. Das türkische Strafrecht sieht vor, dass Ermittlungen aufgrund der Amtsführung eines Staatsanwalts nur durch den Kassationsgerichtshof und die dortige Staatsanwaltschaft geführt werden können. Das Gericht in Erzurum wiederum stellt sich auf den Standpunkt, dass Aktivitäten auf Veranlassung einer terroristischen Vereinigung nichts mit der Tätigkeit eines Staatsanwalts zu tun haben können. Aus diesem Grund wurden schließlich zwei Verfahren eröffnet – eines aufgrund des Terrorismusvorwurfs in Erzurum und eines bezüglich der Amtsführung vor dem Kassationsgerichtshof. Mit dem Beschluss vom 18. Juni wiederum wurden beide Verfahren beim Kassationsgerichtshof vereinigt.
Am vergangenen Freitag entschied demgegenüber das 13. Große Strafgericht Istanbul, vor dem das Verfahren wegen des „Plans zur Bekämpfung der Reaktion“ geführt wird, das Cihaner-Verfahren mit diesem zu vereinigen. Zur Begründung verweist einem Bericht der Tageszeitung Zaman zufolge das Gericht darauf, dass es sich beim Cihaner Verfahren vor dem Kassationsgerichtshof um ein erstinstanzliches handele und darum der Kassationsgerichtshof über keinerlei Weisungsbefugnisse in dieser Frage gegenüber anderen erstinstanzlichen Gerichten verfüge. Die Frage der Zuständigkeit müsse dieser Auffassung zufolge durch das Präsidium entschieden werden.
Eine weitere Gruppe von Freilassungen bezieht sich auf Personen, die im Balyoz-Verfahren in Untersuchungshaft genommen wurden. Unter ihnen befinden sich einige ranghohe pensionierte Offizier wie z.B. die Generale Dogan und Sariisik. Der Richter, der diese Entscheidung fällte, wurde öffentlich als „Linksextremist“ denunziert. In diesem Zusammenhang wurde auf eine Aktennotiz der Polizei verwiesen, die die Festnahme des Richters als er noch Student war beinhaltet. Der Richter weist darauf hin, dass seine Festnahme damals nur durch Zufall erfolgte, er nach Verhör durch den Staatsanwalt freigelassen wurde, ohne dem Gericht vorgeführt zu werden und dass kein Verfahren eröffnet wurde. Zugleich stellt er mehrere Strafanzeigen – unter anderem weil die Aktennotiz rechtlich längst vernichtet sein müsse und zudem nicht von der Polizei an die Medien weitergeleitet werden dürfe.
Die vierte Rechtskammer des Kassationsgerichtshofs verurteilte auf Antrag von Prof. Dr. Mehmet Haberal neun Richter zu Schadensersatzzahlungen von je 1.500 TL, weil sie „abstrakt und ohne Begründung“ Anträge von Haberal auf Aufhebung der Untersuchungshaft abgelehnt haben. Die betroffenen Richter haben Revision beim Großen Rat des Kassationsgerichtshofs angekündigt.

Meinungsumfragen deuten – trotz recht großer Spannen in den Bewertungen der einzelnen Parteien – auf einen starken Anstieg der Anhängerschaft der CHP nach Amtsantritt von Kemal Kilicdaroglu als Vorsitzender hin. Das Institut Konsensus ermittelte im Auftrag von Habertürk im Mai einen Stimmenanteil von 38,8 % für die AKP und einen von 31,3 % für die CHP, die damit innerhalb eines Monats einen Anstieg um 6,5 % erzielte. Die Stimmen für die MHP gingen auf 11,2 % zurück. Die Verluste der MHP kommen der CHP und der BBP zugute.
Das Institut Sonar ermittelte im Juni eine Zustimmung für die AKP von 33,4 % (gegenüber 38,39 % im März) und eine von 30,25 % für die CHP (gegenüber 23,08 % im März).
Mustafa Sarigül, Bezirksbürgermeister von Sisli (Istanbul) und Führer der Bewegung zur Veränderung der Türkei TDH, erklärte überraschend, dass die für dieses Wochenende geplante Parteigründung nicht stattfindet, sondern er Kilicdaroglu unterstützen werde. Kurz zuvor hatte bereits die Sektion Ankara geschlossen ihren Übertritt zur CHP erklärt. Sarigül erklärte, er wolle der CHP eine Chance geben, ihren Reformprozess zu vollziehen. Unter einigen Anhängern der TDH löste die Entscheidung Unverständnis und Enttäuschung aus. Am 28. Juni wird gemeldet, dass die Sektion Bursa des TDH geschlossen zur AKP übergetreten sei.

Am 21. Juni verstarb im Alter von 83 Jahren Ilhan Selcuk, der Chefredakteur der Tageszeitung Cumhuriyet. Seit 45 Jahren hatte er seine Kolumne in der Cumhuriyet und war bereits zu Lebzeiten eine – obgleich nicht unumstrittene – Legende. Nach dem Militärputsch von 1971 wurde er aufgrund revolutionärer Positionen verhaftet und gefoltert. Beim Putsch 1980 wurde er nicht verhaftet, doch zahlreiche Verfahren gegen ihn eröffnet. Gerichtsverfahren begleiteten sein Leben bis zu seinem Tod – zuletzt mit der spektakulären Festnahme im Zusammenhang mit dem Ergenekon-Verfahren. Bald nach seiner Festnahme erlitt er einen Herzinfarkt, von dem er sich nicht mehr erholte. In den vergangenen Jahren war er eine Leitfigur des „republikanischen Lagers“ und ein erklärter Feind der AKP und dessen, wofür sie seiner Meinung nach steht.

Der Mindestlohn wird zum 1. Juli um 4,3 % angehoben und beträgt dann 599,12 TL netto. Aufgrund verschiedener Steuern und Abgaben betragen die Arbeitgeberkosten für den Mindestlohn 924,01 TL. Gewerkschaften fordern bereits seit Jahren einen höheren Anstieg des Mindestlohns und verweisen dabei auf die Berechnungen ihrer Institute zu den Lebenserhaltungskosten einer vierköpfigen Familie, die durch einen Mindestlohn nicht gedeckt werden.

 

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