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- (NTV, 10.06.05) Ab in die Ferien ...
Zwar stehen noch für den 12. Juni die Universitäts- und den
19. Juni die Oberschulprüfungen bevor, doch für alle übrigen
beginnen die dreimonatigen Sommerferien. Das kommende Schuljahr beginnt
am 12. September und geht bis zum 12. Juni 2006. Ab dem 9. Januar sind
dreiwöchige Halbjahresferien vorgesehen, die mit dem Opferfest
zusammenfallen.
- (Yeni Safak, 9.06.05) Oberschulen ab dem kommenden Schuljahr
vierjährig. Bildungsminister Hüseyin
Çelik gab erkannt, dass nach dem Vorbild der EU-Staaten die Ausbildung
der allgemeinen und berufsbildenden Oberschulen ab dem kommenden Schuljahr
auf vier Jahre angehoben wird. Çelik verwies darauf, dass türkische
Schulabsolventen, wenn sie ihren Abschluß in einem EU-Land anerkennen
lassen wollen, bisher mindestens ein Jahr Ausbildung nachholen mußten.
Das neue System, auf dessen Vorbereitung drei Jahre verwandt wurden,
ist modular aufgebaut und verfügt über stufenweise Zertifikate.
Ab dem kommenden Schuljahr soll an allgemeinen und technischen Oberschulen
für die Klasse 9 der gleiche Lehrplan gelten, zugleich sollen beim
Übergang zur Klasse 10 die Schüler die Möglichkeit erhalten,
die Oberschule zu wechseln. Im Hinblick auf die Pläne zur Einführung
einer allgemeinen Abschlußprüfung für die Oberschule
sei eine abschließende Entscheidung noch nicht getroffen, erklärte
Çelik.
- (Zaman, 9.06.05) Regierung besteht weiter auf Mindestbevölkerung
für Städterecht. Das im vergangenen
September verabschiedete Kommunalgesetz (Belediye Kanunu) hatte u.a.
die Umwandlung von Städten mit weniger als 2.000 Einwohnern zu
Dörfern vorgesehen. Auf Antrag der CHP hatte jedoch das Verfassungsgericht
diese Bestimmung aufgehoben. Nun sieht ein neuer Gesetzentwurf vor,
dass mit Wirkung der kommenden Kommunalwahlen die Umwandlung vollzogen
werden soll. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass für die
Gründung einer neuen Kommune eine Mindestbevölkerungszahl
von 5.000 Einwohnern vorhanden sein muß. Außerdem werden
die Kommunen berechtigt, auch in Feldern wie der vorschulischen Bildung
sowie der Sozialarbeit und Altenplege tätig zu werden.
- (NTV, 9.06.05) Einspruch gegen Beteiligung der Deutschen Bank
an Dogan TV. Die Aufsichtsinstitution für
Radio und Fernsehen (RTÜK) erklärte in einer Stellungnahme
für die Istanbuler Börse, dass die Beteiligung der Deutschen
Bank an Dogan TV rechtswidrig sei. In dem Schreiben wird eine ausländische
Beteiligung an türkischen Fernseh- und Radiosendern grundsätzlich
ausgeschlossen. Demgegenüber hält Dogan Medien an seiner Rechtsposition,
dass der Verkauf zulässig ist, fest und kündigt an, Klage
zu erheben.
- (Dünya, 7.06.05) Kabinett diskutiert Beamtengesetz.
Regierungssprecher Cemil Çiçek gab bekannt, dass im Zuge
der vergangenen Kabinettssitzung beschlossen wurde, die Gesetzentwürfe
zum Stiftungsrecht und zur Gründung des Zentrums für die Untersuchung
von Finanzstraftaten (MASAK) ins Parlament einzubringen. Im Hinblick
auf das Beamtengesetz seien Grundzüge diskutiert worden. Çiçek
wies dabei darauf hin, dass in den vergangenen fünfzig Jahren das
Gesetz 133 Mal geändert wurde und darum der Bedarf einer umfassenden
Reform entstanden sei. Das geltende Gestz enthalte logische und systematische
Fehler und führe zu Ungleichbehandlung bei Status und Bezahlung.
Ein weiterer Einwand sind fehlende Leistungsanreize.
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