Jahrgang 3 Nr. 24 vom 13.06.2004
Kurzmeldungen 

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  • (NTV, 10.06.05) Ab in die Ferien ... Zwar stehen noch für den 12. Juni die Universitäts- und den 19. Juni die Oberschulprüfungen bevor, doch für alle übrigen beginnen die dreimonatigen Sommerferien. Das kommende Schuljahr beginnt am 12. September und geht bis zum 12. Juni 2006. Ab dem 9. Januar sind dreiwöchige Halbjahresferien vorgesehen, die mit dem Opferfest zusammenfallen.
  • (Yeni Safak, 9.06.05) Oberschulen ab dem kommenden Schuljahr vierjährig. Bildungsminister Hüseyin Çelik gab erkannt, dass nach dem Vorbild der EU-Staaten die Ausbildung der allgemeinen und berufsbildenden Oberschulen ab dem kommenden Schuljahr auf vier Jahre angehoben wird. Çelik verwies darauf, dass türkische Schulabsolventen, wenn sie ihren Abschluß in einem EU-Land anerkennen lassen wollen, bisher mindestens ein Jahr Ausbildung nachholen mußten. Das neue System, auf dessen Vorbereitung drei Jahre verwandt wurden, ist modular aufgebaut und verfügt über stufenweise Zertifikate. Ab dem kommenden Schuljahr soll an allgemeinen und technischen Oberschulen für die Klasse 9 der gleiche Lehrplan gelten, zugleich sollen beim Übergang zur Klasse 10 die Schüler die Möglichkeit erhalten, die Oberschule zu wechseln. Im Hinblick auf die Pläne zur Einführung einer allgemeinen Abschlußprüfung für die Oberschule sei eine abschließende Entscheidung noch nicht getroffen, erklärte Çelik.
  • (Zaman, 9.06.05) Regierung besteht weiter auf Mindestbevölkerung für Städterecht. Das im vergangenen September verabschiedete Kommunalgesetz (Belediye Kanunu) hatte u.a. die Umwandlung von Städten mit weniger als 2.000 Einwohnern zu Dörfern vorgesehen. Auf Antrag der CHP hatte jedoch das Verfassungsgericht diese Bestimmung aufgehoben. Nun sieht ein neuer Gesetzentwurf vor, dass mit Wirkung der kommenden Kommunalwahlen die Umwandlung vollzogen werden soll. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass für die Gründung einer neuen Kommune eine Mindestbevölkerungszahl von 5.000 Einwohnern vorhanden sein muß. Außerdem werden die Kommunen berechtigt, auch in Feldern wie der vorschulischen Bildung sowie der Sozialarbeit und Altenplege tätig zu werden.
  • (NTV, 9.06.05) Einspruch gegen Beteiligung der Deutschen Bank an Dogan TV. Die Aufsichtsinstitution für Radio und Fernsehen (RTÜK) erklärte in einer Stellungnahme für die Istanbuler Börse, dass die Beteiligung der Deutschen Bank an Dogan TV rechtswidrig sei. In dem Schreiben wird eine ausländische Beteiligung an türkischen Fernseh- und Radiosendern grundsätzlich ausgeschlossen. Demgegenüber hält Dogan Medien an seiner Rechtsposition, dass der Verkauf zulässig ist, fest und kündigt an, Klage zu erheben.
  • (Dünya, 7.06.05) Kabinett diskutiert Beamtengesetz. Regierungssprecher Cemil Çiçek gab bekannt, dass im Zuge der vergangenen Kabinettssitzung beschlossen wurde, die Gesetzentwürfe zum Stiftungsrecht und zur Gründung des Zentrums für die Untersuchung von Finanzstraftaten (MASAK) ins Parlament einzubringen. Im Hinblick auf das Beamtengesetz seien Grundzüge diskutiert worden. Çiçek wies dabei darauf hin, dass in den vergangenen fünfzig Jahren das Gesetz 133 Mal geändert wurde und darum der Bedarf einer umfassenden Reform entstanden sei. Das geltende Gestz enthalte logische und systematische Fehler und führe zu Ungleichbehandlung bei Status und Bezahlung. Ein weiterer Einwand sind fehlende Leistungsanreize.

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Oberschulen ab dem kommenden Schuljahr vierjährig


Regierung besteht weiter auf Mindestbevölkerung für Städterecht


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Kabinett diskutiert Beamtengesetz

 

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