Jahrgang 3 Nr. 42 vom 17.10.2005
Kurzmeldungen 

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  • (Zaman, 16.10.05) Neues Gesetz zu Verwaltungsgrundsätzen in Vorbereitung. Das neue Gesetz sieht vor, dass in jeder öffentlichen Verwaltung nach dem Modell der in manchen Städten eingerichteten "beyaz masa" Beratungseinheiten gebildet werden sollen, die über die Verwaltungswege informieren und im Konfliktfalle beraten. Außerdem ist vorgesehen, Bearbeitungszeiten bürokratischer Vorgänge durch Verordnung zu normen. Wer durch überlange Bearbeitungszeiten Schaden erleidet, soll einen Schadensersatzanspruch erhalten. Sollte sich ein Beamter parteiisch verhalten, soll dem Bürger das Recht zuerkannt werden, seine Angelegenheit durch einen anderen Beamten bearbeiten zu lassen. Außerdem soll für behördliche Grundsätze das Prinzip der Öffentlichkeit gelten, zugleich aber der Geheimhaltungsschutz in einzelnen privaten Behördenakten gestärkt werden. Die allgemeine Frist zur Bearbeitung eines Antrages soll 30 Tage betragen. Und schließlich werden öffentliche Stellen dazu verpflichtet, ihre Entscheidungen in verständlicher Sprache zu begründen.
  • (Milliyet, 15.10.05) Die neue ANAVATAN-Fraktion. Mit dem Übertritt von zwei CHP-Abgeordneten zur ANAVATAN (frühere Abkürzung ANAP, Mutterlandspartei) erreichte diese 21 Sitze im Parlament und damit das Recht, eine Fraktion zu gründen. Mit dem Fraktionsstatus erhält die Partei das Recht im Parlamentspräsidium und Ausschüssen vertreten zu sein. Außerdem wird die Partei zukünftig in den Genuß der Parteienförderung kommen (nach einer Gesetzesänderung im Frühjahr wurde die Parteienförderung an den Fraktionsstatus gebunden). Der Beitrag in der Milliyet analysiert die jetzige Zusammensetzung der Fraktion nach der politischen Herkunft ihrer Abgeordneten und charakterisiert die neue ANAVATAN-Fraktion als eine Koalition früherer ANAP-Abgeordnete (wie auch der jetzige Vorsitzende Erkan Mumcu), AKP-Abgeordneter (5 Abgeorndete), CHP-Abgeordnete (8 Abgeordnete - wobei als Motiv für den Übertritt meist die Kritik, die CHP sei "nach rechts abgedriftet" genannt wurde), aber auch solche, deren politische Vergangenheit auf Refah Partei, MHP, DSP und andere Strömungen zurückgeht.
  • (Referans, 13.10.05) Regionales Verwaltungsgericht hebt einstweilige Anordnung gegen Armenier-Konferenz auf. Die einstweilige Anordnung eines Istanbuler Verwaltungsgerichts gegen die Bosporus und die Sabanci Universität, die untersagte, eine für Ende September vorgesehene "alternative" Armenier-Konferenz durchzuführen, wurde vom regionalen Verwaltungsgericht wegen Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Aufgrund des Verbots war die Veranstaltung an der Istanbuler Bilgi Universität, die von der Verfügung nicht erfaßt war, durchgeführt worden. Das vorläufige Urteil hatte heftige Kritik hervorgerufen, weil es als Eingriff in die wissenschaftliche Autonomie der Hochschulen bewertet worden war. Das Urteil stammt vom Regionalen Verwaltungsgericht Istanbul vom 26. September 2005.
  • (Yeni Safak, 13.10.05) Drei Säulen der EU-Verhandlungsdelegation. Der Verhandlungsführer mit der EU Ali Babacan erklärte, dass es sich "um einen Prozeß handele, den man genießen müsse" - was sich angesichts der vielfältigen Kritik an der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober angenehm vom bisherigen Diskussionstenor abhob. Die vorgestellte Struktur für die Verhandlungsphase gliedert sich in drei Felder: (1) Umsetzung der Kopenhagener Kriterien - hier wird die unter Vorsitz von Außenminister Gül arbeitende Reform-Umsetzungskommission weiterhin zuständig bleiben. (2) Angleichung des Rechtsbestandes - hier werden unter Leitung von Staatsminister Ali Babacan neben dem Generalsekretariat für die EU, der zuständigen Abteilung der Staatskanzlei und der Staatlichen Planungsagentur (DPT) Fachleute der einzelnen Ministerien die "technische" Umsetzung der Rechtsangleichung bearbeiten. (3) Zivilgesellschaftlicher Dialog - Hier soll die unter Vorsitz von Außenminister Gül arbeitende "Kommunikationsgruppe" ihre Arbeit fortsetzen. Außerdem wurde bekannt, dass Babacan als neuen Generalsekretär für EU-Fragen den bisherigen Botschafter bei der EU Oguz Demiralp vorgeschlagen habe.
  • (Radikal, 13.10.05) Staatsanwaltschaft weist Schließungsantrag gegen Homosexuellenverein zurück. Der Auflösungsantrag der Provinzverwaltung Ankara gegen einen neugegründeten Homosexuellenverein wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Hatte die Provinzverwaltung sich auf das Vereinsrecht mit Hinweis, dass ein Verein, der gegen "die öffentliche Moral und guten Sitten" verstoße, nicht gegründet werden dürfe, so stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass Homosexualität nicht unmoralisch und auch nicht strafbar sei. Die Vereinigungsfreiheit müsse gewahrt bleiben.
  • (Dünya, 12.10.05) Baubeginn von Atomkraftwerken ab 2007. Ab 2007 soll mit dem Bau von zunächst drei Kraftwerken begonnen werden, deren Inbetriebnahme ab 2012 vorgesehen ist. Ein Standort - Akkuyu - steht bereits fest, als weitere mögliche Standorte werden Sinop, Tharkien, Sakarya-Kizilirmak und Konya genannt. Eine Vorstudie durch das Türkische Atomenergie Institut (TAEK) wurde bereits durchgeführt. In dieser Woche solle Gespräche mit Frankreich, den USA, Canada, Rußland und Süd Korea geführt werden.
  • (Zaman, 12.10.05) 20 Deutsche in den letzten zwei Jahren eingebürgert. Eine Auswertung des türkischen Innnenministeriums zeigt, dass nach der Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes die Zahl der Einbürgerungen aufgrund Heirat mit einem türkischen Bürger stark zurückgegangen ist. Die Zahl der Deutschen, die seit 2003 aufgrund von Ehe mit einem Türken eingebürgert wurden, wird mit 20 angegeben. (Wobei die Auswirkungen des deutschen Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1999 wohl nicht vergessen werden sollten).
  • (11.10.05) Attila Ilhan gestorben. Im Alter von 80 Jahren ist der Dichter, Autor und Kolumnist Attila Ilhan gestorben. Ilhan war - wie insbesondere die Reaktionen auf seinen Tod zeigen - eine literarische Integrationsfigur. Zu Lebzeiten streitbar und teils heftige Reaktionen hervorrufend, bis vor kurzer Zeit auch regelmäßig im Fernsehen mit Erinnerungen und Gedanken über die Frühzeit der Republik zu sehen, nach seinem Tod jedoch auch jemand, dem für sprachliche Kraft, sein schriftstellerisches und journalistisches Werk uneingeschränkt Respekt gezollt wird.
  • Radikal, 10.10.05) Sachverständigenbericht zum Gerichtsverfahren gegen Hrant Dink wegen "Verunglimpfung des Türkentums". Die Tageszeitung Radikal druckte den vollständigen Sachverständigenbericht sowie eine halbe Seite des Kommentars ab, für den der Herausgeber der armenisch-türkischen Zeitung Agos, Hrant Dink, zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde. Link zum Text (türkisch). Zahlreiche Intellektuelle und Schriftsteller solidarisierten sich mit Dink. Während die Kläger Antrag auf Aufhebung der Haftaussetzung beantragten, ging Dink in die Berufung gegen das Urteil.

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