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- (Zaman, 16.10.05) Neues Gesetz zu Verwaltungsgrundsätzen
in Vorbereitung. Das neue Gesetz sieht vor,
dass in jeder öffentlichen Verwaltung nach dem Modell der in manchen
Städten eingerichteten "beyaz masa" Beratungseinheiten
gebildet werden sollen, die über die Verwaltungswege informieren
und im Konfliktfalle beraten. Außerdem ist vorgesehen, Bearbeitungszeiten
bürokratischer Vorgänge durch Verordnung zu normen. Wer durch
überlange Bearbeitungszeiten Schaden erleidet, soll einen Schadensersatzanspruch
erhalten. Sollte sich ein Beamter parteiisch verhalten, soll dem Bürger
das Recht zuerkannt werden, seine Angelegenheit durch einen anderen
Beamten bearbeiten zu lassen. Außerdem soll für behördliche
Grundsätze das Prinzip der Öffentlichkeit gelten, zugleich
aber der Geheimhaltungsschutz in einzelnen privaten Behördenakten
gestärkt werden. Die allgemeine Frist zur Bearbeitung eines Antrages
soll 30 Tage betragen. Und schließlich werden öffentliche
Stellen dazu verpflichtet, ihre Entscheidungen in verständlicher
Sprache zu begründen.
- (Milliyet, 15.10.05) Die neue ANAVATAN-Fraktion.
Mit dem Übertritt von zwei CHP-Abgeordneten zur ANAVATAN (frühere
Abkürzung ANAP, Mutterlandspartei) erreichte diese 21 Sitze im
Parlament und damit das Recht, eine Fraktion zu gründen. Mit dem
Fraktionsstatus erhält die Partei das Recht im Parlamentspräsidium
und Ausschüssen vertreten zu sein. Außerdem wird die Partei
zukünftig in den Genuß der Parteienförderung kommen
(nach einer Gesetzesänderung im Frühjahr wurde die Parteienförderung
an den Fraktionsstatus gebunden). Der Beitrag in der Milliyet analysiert
die jetzige Zusammensetzung der Fraktion nach der politischen Herkunft
ihrer Abgeordneten und charakterisiert die neue ANAVATAN-Fraktion als
eine Koalition früherer ANAP-Abgeordnete (wie auch der jetzige
Vorsitzende Erkan Mumcu), AKP-Abgeordneter (5 Abgeorndete), CHP-Abgeordnete
(8 Abgeordnete - wobei als Motiv für den Übertritt meist die
Kritik, die CHP sei "nach rechts abgedriftet" genannt wurde),
aber auch solche, deren politische Vergangenheit auf Refah Partei, MHP,
DSP und andere Strömungen zurückgeht.
- (Referans, 13.10.05) Regionales Verwaltungsgericht hebt einstweilige
Anordnung gegen Armenier-Konferenz auf. Die
einstweilige Anordnung eines Istanbuler Verwaltungsgerichts gegen die
Bosporus und die Sabanci Universität, die untersagte, eine für
Ende September vorgesehene "alternative" Armenier-Konferenz
durchzuführen, wurde vom regionalen Verwaltungsgericht wegen Unzuständigkeit
des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Aufgrund des Verbots war die Veranstaltung
an der Istanbuler Bilgi Universität, die von der Verfügung
nicht erfaßt war, durchgeführt worden. Das vorläufige
Urteil hatte heftige Kritik hervorgerufen, weil es als Eingriff in die
wissenschaftliche Autonomie der Hochschulen bewertet worden war. Das
Urteil stammt vom Regionalen Verwaltungsgericht Istanbul vom 26. September
2005.
- (Yeni Safak, 13.10.05) Drei Säulen der EU-Verhandlungsdelegation.
Der Verhandlungsführer mit der EU Ali Babacan erklärte, dass
es sich "um einen Prozeß handele, den man genießen
müsse" - was sich angesichts der vielfältigen Kritik
an der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober angenehm vom
bisherigen Diskussionstenor abhob. Die vorgestellte Struktur für
die Verhandlungsphase gliedert sich in drei Felder: (1) Umsetzung der
Kopenhagener Kriterien - hier wird die unter Vorsitz von Außenminister
Gül arbeitende Reform-Umsetzungskommission weiterhin zuständig
bleiben. (2) Angleichung des Rechtsbestandes - hier werden unter Leitung
von Staatsminister Ali Babacan neben dem Generalsekretariat für
die EU, der zuständigen Abteilung der Staatskanzlei und der Staatlichen
Planungsagentur (DPT) Fachleute der einzelnen Ministerien die "technische"
Umsetzung der Rechtsangleichung bearbeiten. (3) Zivilgesellschaftlicher
Dialog - Hier soll die unter Vorsitz von Außenminister Gül
arbeitende "Kommunikationsgruppe" ihre Arbeit fortsetzen.
Außerdem wurde bekannt, dass Babacan als neuen Generalsekretär
für EU-Fragen den bisherigen Botschafter bei der EU Oguz Demiralp
vorgeschlagen habe.
- (Radikal, 13.10.05) Staatsanwaltschaft weist Schließungsantrag
gegen Homosexuellenverein zurück. Der
Auflösungsantrag der Provinzverwaltung Ankara gegen einen neugegründeten
Homosexuellenverein wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft
zurückgewiesen. Hatte die Provinzverwaltung sich auf das Vereinsrecht
mit Hinweis, dass ein Verein, der gegen "die öffentliche Moral
und guten Sitten" verstoße, nicht gegründet werden dürfe,
so stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass Homosexualität nicht
unmoralisch und auch nicht strafbar sei. Die Vereinigungsfreiheit müsse
gewahrt bleiben.
- (Dünya, 12.10.05) Baubeginn von Atomkraftwerken ab 2007.
Ab 2007 soll mit dem Bau von zunächst drei Kraftwerken
begonnen werden, deren Inbetriebnahme ab 2012 vorgesehen ist. Ein Standort
- Akkuyu - steht bereits fest, als weitere mögliche Standorte werden
Sinop, Tharkien, Sakarya-Kizilirmak und Konya genannt. Eine Vorstudie
durch das Türkische Atomenergie Institut (TAEK) wurde bereits durchgeführt.
In dieser Woche solle Gespräche mit Frankreich, den USA, Canada,
Rußland und Süd Korea geführt werden.
- (Zaman, 12.10.05) 20 Deutsche in den letzten zwei Jahren eingebürgert.
Eine Auswertung des türkischen Innnenministeriums zeigt, dass nach
der Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes die Zahl der
Einbürgerungen aufgrund Heirat mit einem türkischen Bürger
stark zurückgegangen ist. Die Zahl der Deutschen, die seit 2003
aufgrund von Ehe mit einem Türken eingebürgert wurden, wird
mit 20 angegeben. (Wobei die Auswirkungen des deutschen Staatsbürgerschaftsgesetzes
von 1999 wohl nicht vergessen werden sollten).
- (11.10.05) Attila Ilhan gestorben.
Im Alter von 80 Jahren ist der Dichter, Autor und Kolumnist Attila Ilhan
gestorben. Ilhan war - wie insbesondere die Reaktionen auf seinen Tod
zeigen - eine literarische Integrationsfigur. Zu Lebzeiten streitbar
und teils heftige Reaktionen hervorrufend, bis vor kurzer Zeit auch
regelmäßig im Fernsehen mit Erinnerungen und Gedanken über
die Frühzeit der Republik zu sehen, nach seinem Tod jedoch auch
jemand, dem für sprachliche Kraft, sein schriftstellerisches und
journalistisches Werk uneingeschränkt Respekt gezollt wird.
- Radikal, 10.10.05) Sachverständigenbericht zum Gerichtsverfahren
gegen Hrant Dink wegen "Verunglimpfung des Türkentums".
Die Tageszeitung Radikal druckte den vollständigen Sachverständigenbericht
sowie eine halbe Seite des Kommentars ab, für den der Herausgeber
der armenisch-türkischen Zeitung Agos, Hrant Dink, zu einer Haftstrafe
von sechs Monaten verurteilt wurde. Link
zum Text (türkisch). Zahlreiche Intellektuelle und
Schriftsteller solidarisierten sich mit Dink. Während die Kläger
Antrag auf Aufhebung der Haftaussetzung beantragten, ging Dink in die
Berufung gegen das Urteil.
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