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- (Zaman, 14.11.05) Neues Verfahren wegen Meinungsäußerung.
Aufgrund eines Interviews mit der Tageszeitung Radikal wude auf Antrag
der Staatsanwaltschaft gegen den frühere DEP-Abgeordnete Orhan
Dogan, der auch zu den Gründungsmitgliedern der DTP gehört,
Anklage wegen "Propaganda für eine Terrororganisation"
(gem. Artikel 7 des Antiterrorgesetzes) erhoben. Das Interview ist in
der Radikal am 15. August veröffentlicht worden und hatte u.a.
auch die Frage enthalten, warum die PKK im Vorfeld der Aufnahme der
EU-Beitrittsverhandlungen ihre Terroranschläge verstärke.
Dogan hatte dabei darauf hingewiesen, dass die PKK auf eine Möglichkeit
warte, die Waffen niederzulegen, die türkische Regierung jedoch
kein dazu nötiges Amnestiegesetz erlasse.
- (12.11.05) Die Türkei im Koalitionsvertrag der großen
Koalition. Zu Beginn der vergangenen Woche
war gemeldet worden, dass sich die Koalitionspartner bei der Türkei-Frage
geeinigt haben und für den Fall des Scheiterns der Beitrittsverhandlungen
ein "besonderes Verhältnis" zur Türkei aufgebaut
werden solle. Mit Abschluß der Koalitionsverhandlungen wurde am
Samstag der Text veröffentlicht (erreichbar über die Web-Seite
der tagesschau)
Die Türkei-Passage entspricht dem Wortlaut der EU-Beschlüsse
in dieser Frage - von einem "besonderen Verhältnis" als
Alternative zur Mitgliedschaft ist nicht die Rede. Jedoch zeigt sich
im Vergleich zu anderen Beitrittskandidaten, dass die EU-Mitgliedschaft
der Türkei für die neue Bundesregierung nicht politisches
Ziel ist. Dies wird als "Anbindung der Türkei an die Europäische
Union" formuliert.
- (Milliyet, 12.11.05) Aleviten bereiten Klage gegen Bildungsministerium
vor. Celal Dincer, Generaldirektor der Cem
Stiftung, erklärte, dass das Bildungsministerium zwar angekündigt
habe, in den neuen Schulbüchern für das Fach Religionskunde
und Ethik auch den alevitischen Überzeugungen Raum zu geben, eine
Untersuchung der neuen Bücher jedoch ergeben habe, dass dies nicht
zutreffe. Nun ruft die Stiftung ihre Mitglieder auf, Klage gegen das
Bildungsministerium zu erheben.
Die Yeni Safak meldet am 10.11.05, dass das Präsidium für
religiöse Angelegenheiten die Herausgabe von 17 Büchern zur
Bektaschi-Alevismus plant. An der Vorbereitung der Edition seien auch
neben Professoren von religionswissenschaftlichen Fakutäten 6 alevitische
"Dede" teilgenommen.
- (Aksam, 11.11.05) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
fällt Urteil zum Kopftuchverbot an türkischen Universitäten.
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte bestätigte in der Revision das Urteil, demzufolge
das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten nicht gegen
die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Das Urteil
knüpft an die Rechtsprechung des türkischen Verfassungsgerichts
an, das auf den politischen Symbolgehalt des Kopftuches abgestellt hat.
(Das Urteil löste rege Diskussionen in der Türkei aus. Während
einige Kreise vertreten, dass damit die Frage der Zulassung des Kopftuches
"im öffentlichen Raum" grundsätzlich geklärt
ist und die bestehenden Verbote nicht aufzuheben seien, vertreten andere
die Auffassung, dass sich das Gericht nur mit dem Verbot, nicht aber
mit der grundsätzlichen Notwendigkeit eines solchen befaßt
habe. Insbesondere auch Ministerpräsident Erdogan und Außenminister
Gül zeigten sich enttäuscht über das Urteil.)
- (Zaman, 9.11.05) Gründungsgesetz für 15 Universitäten
in Vorbereitung. Dem Kabinett liegt der Gesetzentwurf
für die geplante Gründung von 15 neuen Universitäten
vor. Der Hohe Hochschulrat hatte die Gründung grundsätzlich
befürwortet, jedoch bei einer Reihe der vorgesehenen Gründungen
zusätzliche Planstellen gefordert. Von den 53 staatlichen und 24
privaten Universitäten der Türkei befindet sich eine große
Zahl auf Istanbul und Ankara konzentriert. Als Standorte für die
neuen Universitäten sind Kirsehir, Kastamonu, Düzce, Burdur,
Usak, Rize, Tekirdag, Erzincan, Aksaray, Giresun, Çorum, Yozgat,
Adiyaman, Ordu und Amasya vorgesehen.
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Neues Verfahren wegen Meinungsäußerung
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