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- (Radikal, 17.12.05) Gesetzentwurf soll Erdbebensicherung von
Apartments erleichtern. Ein Problem, die nötigen
baulichen Maßnahmen zur Sicherung von Gebäuden mit mehreren
Eigentümern durchzuführen, war, dass es schwierig ist, alle
Eigentümer zur Zustimmung und Kostenbeteiligung zu bewegen. Ein
neuer Gesetzentwurf, der durch das Bauministerium vorgestellt wurde,
soll hier Abhilfe schaffen. Im Falle von erforderlichen Reparaturen
an der Struktur des Gebäudes kann, ggf. durch Gerichtsbeschluß,
von der Zustimmung aller Eigentümer abgesehen werden.
- (Radikal, 17.12.05) Verwaltungsgerichtshof entscheidet für
Verteidigerrechte. Rechtsanwälte hatten
gegen die am 1. Juni veröffentlichte Festnahmeverordnung geklagt,
da dort die Einsicht der Untersuchungsakten der Polizei durch Anwälte
der Verteidigung an eine Erlaubnis der Staatsanwaltschaft gebunden wurde.
Der Verwaltungsgerichtshof kam zu dem Schluß, dass Artikel 22
der Verordnung einen schwerwiegenden Eingriff in Verteidigerrechte darstelle
und hob die Bestimmung auf.
- (Radikal, 17.12.05) Veto gegen das Änderungsgesetz zum
öffentlichen Finanz- und Kontrollwesen.
Staatspräsident Sezer überwies das Änderungsgesetz zum
öffentlichen Finanz- und Kontrollwesen mit Einspruch gegen zwei
Artikel zur erneuten Beratung an das Parlament zurück. Zum einen
fordert Sezer, dass die Eignungskriterien für die Kontrollbeamten
nicht durch Verordnung des Finanzministeriums auf Beschluß des
Kabinetts, sondern durch das Gesetz selbst festgelegt werden. Zum anderen
fordert er, dass bei den Eignungskriterien für Experten das Bestehen
einer Eignungsprüfung festgeschrieben wird.
- (Dünya, 16.12.05) Ombudsman-Gesetz im Parlament.
Der Gesetzentwurf über die Einführung einer Beschwerdeinstanz
(Ombudsman) wurde ins Parlament eingebracht. Der Ombudsman soll vom
Parlament mit zwei Drittel Mehrheit gewählt werden, erreicht kein
Kandidat diese Mehrheit, so genügen 276 Stimmen. Für die neue
Dienststelle sind 100 Planstellen vorgesehen. Um eine Kollision zwischen
dem Ombudsman- und Gerichtsverfahren zu vermeiden, werden parallele
Gerichtsverfahren bis zur Entscheidung des Ombudsmans ausgesetzt.
- (Radikal, 16.12.05) Verdacht, dass geschmuggeltes Geld RP
und FP zugeflossen sei. Dem parlamentarischen
Untersuchungsausschuß über die "grünen Holdings"
liegt ein Bericht der Staatsanwaltschaft München vor, der die Summe
der allein aus Deutschland illegal in die Türkei transferierten
und dort zum großen Teil verschwundenen Gelder mit drei bis fünf
Milliarden Euro angibt. In dem Bericht wird außerdem der Verdacht
geäußert, die Gelder seien der Wohlfahrts- (RP) und später
der Fazilet Partei zugeflossen. Tausende von Auslandstürken, aber
auch eine große Zahl von Opfern im Inland waren mit der Aussicht,
durch Anlage in islamgetreue Holdings zinsfreie Gewinne machen zu können,
um ihre Ersparnisse betrogen worden.
- (Radikal, 15.12.05) Anklage gegen Polizisten wegen Schlagstockeinsatz
bei Frauentagsdemonstration. Der harte Polizeieinsatz
am 8. März 2005 hatte international für Aufsehen gesorgt.
Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Istanbul Anklage gegen 54 Polizisten
wegen "Überschreitung der Dienstbefugnisse" sowie "vorschriftswidrigen
Schlagstockgebrauch" mit einem Strafantrag zwischen 6 Monaten und
33 Jahren Haft.
- (Radikal, 15.12.05) Neue Auseinandersetzung um Prediger- und
berufliche Oberschulen. Mit der Änderung
der Verordnung über den Fernstudien-Oberschulen wird Absolventen
beruflicher Oberschulen (lise) die Einschreibung an den Fernstudien-Oberschulen
(acik ögretim lisesi) ermöglicht. Für die Universitätsaufnahmeprüfung
werden sie dann als "normale" Oberschulabsolventen bewertet.
Der Hohe Hochschulrat (YÖK) hatte demgegenüber bisher stets
darauf gedrungen, die Einschränkung für den Universitätsübergang
von Berufsoberschülern aufrechtzuerhalten. Ein weiterer Hintergrund
des Streits ist der Status der Predigeroberschulen (imam hatip lisesi)
als Berufsoberschulen. Diese Schulen werden nur zu einem geringen Teil
aufgrund der Ausbildung zum Imam und Hatip, sondern aufgrund ihres religiös-ethischen
Programms besucht. Dementsprechend reagierte YÖK mit scharfer Kritik
auf die neue Verordnung und kündigt Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof
an.
- (Zaman, 14.12.05) Todesstrafe auch im Kriegsfall endgültig
abgeschafft. Mit der Unterzeichnung des 13.
Ergänzungsprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention
hat sich die Türkei verpflichtet, die Todesstrafe auch im Kriegsfall
nicht zu verhängen und keine rechtlichen Bestimmungen zur Verhängung
der Todesstrafe zu erlassen.
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