Jahrgang 3 Nr. 51 vom 19.12.2005
Kurzmeldungen 

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  • (Radikal, 17.12.05) Gesetzentwurf soll Erdbebensicherung von Apartments erleichtern. Ein Problem, die nötigen baulichen Maßnahmen zur Sicherung von Gebäuden mit mehreren Eigentümern durchzuführen, war, dass es schwierig ist, alle Eigentümer zur Zustimmung und Kostenbeteiligung zu bewegen. Ein neuer Gesetzentwurf, der durch das Bauministerium vorgestellt wurde, soll hier Abhilfe schaffen. Im Falle von erforderlichen Reparaturen an der Struktur des Gebäudes kann, ggf. durch Gerichtsbeschluß, von der Zustimmung aller Eigentümer abgesehen werden.
  • (Radikal, 17.12.05) Verwaltungsgerichtshof entscheidet für Verteidigerrechte. Rechtsanwälte hatten gegen die am 1. Juni veröffentlichte Festnahmeverordnung geklagt, da dort die Einsicht der Untersuchungsakten der Polizei durch Anwälte der Verteidigung an eine Erlaubnis der Staatsanwaltschaft gebunden wurde. Der Verwaltungsgerichtshof kam zu dem Schluß, dass Artikel 22 der Verordnung einen schwerwiegenden Eingriff in Verteidigerrechte darstelle und hob die Bestimmung auf.
  • (Radikal, 17.12.05) Veto gegen das Änderungsgesetz zum öffentlichen Finanz- und Kontrollwesen. Staatspräsident Sezer überwies das Änderungsgesetz zum öffentlichen Finanz- und Kontrollwesen mit Einspruch gegen zwei Artikel zur erneuten Beratung an das Parlament zurück. Zum einen fordert Sezer, dass die Eignungskriterien für die Kontrollbeamten nicht durch Verordnung des Finanzministeriums auf Beschluß des Kabinetts, sondern durch das Gesetz selbst festgelegt werden. Zum anderen fordert er, dass bei den Eignungskriterien für Experten das Bestehen einer Eignungsprüfung festgeschrieben wird.
  • (Dünya, 16.12.05) Ombudsman-Gesetz im Parlament. Der Gesetzentwurf über die Einführung einer Beschwerdeinstanz (Ombudsman) wurde ins Parlament eingebracht. Der Ombudsman soll vom Parlament mit zwei Drittel Mehrheit gewählt werden, erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, so genügen 276 Stimmen. Für die neue Dienststelle sind 100 Planstellen vorgesehen. Um eine Kollision zwischen dem Ombudsman- und Gerichtsverfahren zu vermeiden, werden parallele Gerichtsverfahren bis zur Entscheidung des Ombudsmans ausgesetzt.
  • (Radikal, 16.12.05) Verdacht, dass geschmuggeltes Geld RP und FP zugeflossen sei. Dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß über die "grünen Holdings" liegt ein Bericht der Staatsanwaltschaft München vor, der die Summe der allein aus Deutschland illegal in die Türkei transferierten und dort zum großen Teil verschwundenen Gelder mit drei bis fünf Milliarden Euro angibt. In dem Bericht wird außerdem der Verdacht geäußert, die Gelder seien der Wohlfahrts- (RP) und später der Fazilet Partei zugeflossen. Tausende von Auslandstürken, aber auch eine große Zahl von Opfern im Inland waren mit der Aussicht, durch Anlage in islamgetreue Holdings zinsfreie Gewinne machen zu können, um ihre Ersparnisse betrogen worden.
  • (Radikal, 15.12.05) Anklage gegen Polizisten wegen Schlagstockeinsatz bei Frauentagsdemonstration. Der harte Polizeieinsatz am 8. März 2005 hatte international für Aufsehen gesorgt. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Istanbul Anklage gegen 54 Polizisten wegen "Überschreitung der Dienstbefugnisse" sowie "vorschriftswidrigen Schlagstockgebrauch" mit einem Strafantrag zwischen 6 Monaten und 33 Jahren Haft.
  • (Radikal, 15.12.05) Neue Auseinandersetzung um Prediger- und berufliche Oberschulen. Mit der Änderung der Verordnung über den Fernstudien-Oberschulen wird Absolventen beruflicher Oberschulen (lise) die Einschreibung an den Fernstudien-Oberschulen (acik ögretim lisesi) ermöglicht. Für die Universitätsaufnahmeprüfung werden sie dann als "normale" Oberschulabsolventen bewertet. Der Hohe Hochschulrat (YÖK) hatte demgegenüber bisher stets darauf gedrungen, die Einschränkung für den Universitätsübergang von Berufsoberschülern aufrechtzuerhalten. Ein weiterer Hintergrund des Streits ist der Status der Predigeroberschulen (imam hatip lisesi) als Berufsoberschulen. Diese Schulen werden nur zu einem geringen Teil aufgrund der Ausbildung zum Imam und Hatip, sondern aufgrund ihres religiös-ethischen Programms besucht. Dementsprechend reagierte YÖK mit scharfer Kritik auf die neue Verordnung und kündigt Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof an.
  • (Zaman, 14.12.05) Todesstrafe auch im Kriegsfall endgültig abgeschafft. Mit der Unterzeichnung des 13. Ergänzungsprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention hat sich die Türkei verpflichtet, die Todesstrafe auch im Kriegsfall nicht zu verhängen und keine rechtlichen Bestimmungen zur Verhängung der Todesstrafe zu erlassen.

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