Jahrgang 5 Nr. 11 vom 13.03.2008
Kurzmeldungen 

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  • (Cumhuriyet, 13.03.08) Verfassungsgericht für Einschränkung beim Recht auf Grundstückserwerb von ausländischen Unternehmen. Das Verfassungsgericht hat auf Antrag der CHP die Bestimmung des Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen aufgehoben, die ausländischen Unternehmen Grundstückserwerb in der Türkei ermöglichte. Das Verfassungsgericht gewährt außerdem eine sechsmonatige Übergangsfrist, in der das Parlament eine neue Bestimmung erlassen kann, die den Verfassungsanforderungen gerecht wird. Ähnlich wie bereits beim Katastergesetz wird nun erwartet, dass eine Begrenzung des Rechts auf Immobilienerwerb auch für ausländische Unternehmen bzw. Unternehmen mit ausländischer Beteiligung eingeführt wird.
  • (10.03.2008) Stuttgarter Grüne schlagen Cem Özdemir Kandidatur bei der Bundestagswahl vor. Der Kreisvorstand der Grünen hat beschlossen, als Kandidaten für die Bundestagswahl im Wahlkreis Stuttgart Süd Cem Özdemir, für den Wahlkreis Nord Biggi Bender vorzuschlagen. Die Vorstandsvorsitzende begründete die Entscheidung für Özdemir mit Prominenz sowie dessen Profilierung in Migranten- und Bürgerrechtspolitik.
  • (Birgün, 8.03.08) Keine Anklage gegen Polizisten in Trabzon. Das Große Strafgericht in Rize wiess den Einspruch gegen die Entscheidung, kein Strafverfahren gegen Polizisten in Trabzon wegen des Mordes an Hrant Dink einzuleiten, zurück. Den Polizisten wurde vorgeworfen, dass sie, obwohl Aussagen eines Informanten vorgelegen hätten, keine Maßnahmen zur Verhinderung des Mordes getroffen haben. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass die Aussagen des Informanten nicht glaubwürdig gewesen seien.
  • (Cumhuriyet, 8.03.08:Oral Calislar) Ein Abendessen mit der DTP. In seiner Kolumne berichtet Oral Calislar von einem Abendessen der DTPmit einigen Journalisten, an dem unter anderem Ahmet Türk, Emine Ayna und Selahattin Demirtas teilnahmen. Mit Bezug auf Ahmet Türk gibt Calislar zunächst die Einschätzung wieder, dass 1. eine überwältigende Mehrheit der Kurden den bewaffneten Kampf nicht mehr als Instrument zur Lösung des Konflikts betrachtet und 2. dass sich ein breites Bündnis gebildet hat, dass für eine Lösung innerhalb der Türkei eintritt. Die Türkei habe auch für die Kurden in anderen Ländern eine hohe Bedeutung, weil sie über eine westlich orientierte, laizistische Gesellschaftsordnung verfüge. Zurzeit sei das wichtigste, dass ein politischer Lösungswillen erkennbar wird. Einen wichtigen Beitrag könnte die Verankerung eines auf die Verfassung gegründeten Verständnisses der Staatsbürgerschaft und eine Verankerung der kurdischen Identität in der Verfassung leisten. Eine politische Amnestie wiederum hätte zwar psychologische Wirkung, leiste jedoch nur einen beschränkten Beitrag zur Problemlösung.
  • (Cumhuriyet, 8.03.08) Kassationsgerichtshof bestätigt Freispruch für Fettulah Gülen. Im 2000 gegen Fetullah Gülen eröffneten Verfahren mit dem Vorwurf, eine Organisation mit dem Ziel gegründet zu haben, die verfassungsmäßige Ordnung der Türkei zu verändern, wurde der Freispruch durch den Kassationsgerichtshof bestätigt. Der Gerichtshof verweist dabei auf die Änderung des Antiterrorgesetzes, die für die Strafbarkeit voraussetzt, dass es sich um eine "bewaffnete" Organisation handele. Mit dem Urteil steht der Rückkehr Gülens, der sich in den USA aufhält, nichts mehr im Wege.
  • (Cumhuriyet, 6.03.08) Neue Wendung beim Schutz von Hasankeyf. Im Rechtsstreit um die Baugenehmigung des Ilisu Staudamms, mit dem die Ausgrabungsstätte von Hasankeyf vernichtet würde, hat das Verwaltungsgericht Diyarbakir einen Lokaltermin und eine Expertenanhörung beschlossen. Von den Klägern wird diese Anordnung mit der Hoffnung verbunden, dass die Baugenehmigung gestoppt wird, da mit heutiger Technologie eine Versetzung der historischen Stätte nicht möglich ist.

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