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- (ABhaber, 30.10.08) Verhandlungsstand zwischen EU und Türkei. Die auf EU-Nachrichten spezialisierte Website ABhaber hat den letzten Stand der Beitrittsverhandlungen von Kroatien und der Türkei zusammengestellt. Dem Bericht zufolge hat Frankreich seinen Widerstand gegen die Öffnung des Verhandlungskapitels "Bildung und Kultur" aufgegeben. Demzufolge wäre es möglich, dass bis zum Jahresende Verhandlungen in den Kapiteln "Informationsgesellschaft und Medien", "freier Kapitalverkehr" sowie "Bildung und Kultur" aufgenommen werden können. Bisher wurden die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei in acht der 33 Kapitel eröffnet und das Kapitel "Forschung und Wissenschaft" als einziges vorläufig abgeschlossen. Die türkische Regierung wiederum verweist darauf, dass sieben weitere Kapitel im Grunde reif seien, um die Verhandlungen zu beginnen und fordert in dieser Frage eine Entscheidung des Europäischen Rats.
- (Yeni Safak, 30.10.08) Generalstabschef betont zivile Komponente. Erstmals nahmen der Generalstabschef und weitere Offiziere am Montag an einer Kabinettssitzung teil, um die Regierung über den Stand der Antiterrorismusmaßnahmen zu informieren. Am 30. Oktober berichtet die Yeni Safak über die Lageeinschätzung des Generalstabs. Zunächst betonte Generalstabschef General Basbug, dass es sich bei dem Brifing während der Kabinettssitzung um keine außergewöhnliche Maßnahme handele, sondern die Armeeführung lediglich ihrem verfassungsmäßigen Auftrag gemäß die Regierung informiere. Kulturellen Maßnahmen zur Lösung des Kurden-Problems komme hohe Bedeutung zu. Die Rekrutierung der PKK habe zugenommen und die Organisation habe den stärksten Zulauf aus Istanbul. Jeder Vorschlag zur Lösung der Probleme müsse vorurteilsfrei gelöst werden. Auch Gesprächen mit der Führung im Nord-Irak stand General Basbug nicht ablehnend gegenüber, machte jedoch deutlich, dass er wenig Hoffnung auf greifbare Ergebnisse setze. Die Militärführung unterstützt das geplante kurdischsprachige Fernsehprogramm der staatlichen Sendeanstalt TRT und wünscht eine möglichst baldige Verwirklichung. Auch käme gutausgebildeten Imamen an den Moscheen in den östlichen Provinzen hohe Bedeutung zu, weitere Stellenbesetzungen müssten erfolgen.
(Am 30. Oktober meldet die Zaman auf ihrer Internetseite ein Dementi dieser Nachricht durch die Staatskanzlei. Die in der Meldung angegebenen Einzelheiten entsprächen nicht den Tatsachen und seien nicht durch Nachrichtenquellen gedeckt.)
- (NTV, 30.10.08) Auszeichnung für Yasar Kemal durch den Staatspräsidenten. Der Schriftsteller Yasar Kemal erhält die "Große Auszeichnung für Kunst und Kultur des Staatspräsidenten". Der 1923 geborene Schriftsteller, der mehrfach für den Literatur-Nobelpreis vorgeschlagen wurde, gilt neben seinem literarischen Schaffen auch als einer der bekanntesten "kritischen Intellektuellen" der Türkei, der sich immer wieder gegen Zensur, Menschenrechtsverletzungen und eine Lösung der Kurden-Frage eingesetzt hat. Die Tageszeitung Radikal meldet die Auszeichnung darum unter der Überschrift "Der Staat reicht Yasar Kemal den Olivenzweig".
- (Cumhuriyet, 29.10.08) Entwurf eines neuen CHP-Programms. Die CHP, die größte Oppositionspartei im Parlament, hat den Entwurf für ein neues Parteiprogramm fertiggestellt, der sich in die Kapitel Demokratisierung und Politik, staatliche Verwaltung und Sicherheit,, soziale Marktwirtschaft, sozialer Wohlfahrtsstaat und Außenpolitik gliedert. Im Beitrag in der Cumhuriyet wird insbesondere auf die Behandlung der Kurden-Frage im Programm eingegangen. Die CHP vertritt hier die Position, dass die kurdische Sprache für den kulturellen Dialog, Türkisch als Amtssprache demgegenüber als ein Instrument, dass den staatlichen Zusammenhalt diene, aufgefasst wird. Anzustreben sei nicht Assimilation, sondern Integration. Erstmals fanden auch die Rechte der Roma Aufnahme ins Parteiprogramm. Das Kurden-Problem sei ein Demokratisierungs- und Entwicklungsproblem. Bei der Terrorismusbekämpfung spricht sich der Programmentwurf für die Auflösung der Dorfschützer (Miliz) aus. Als sozialpolitische Maßnahmen werden eine Mindestsicherung von Familien sowie eine Sozialversicherung für alle Familien vorgesehen. Der Beitritt zum Kyoto-Protokoll wird vorgesehen. Die Justiz soll durch eine Stärkung des Hohen Rats der Richter und Staatsanwälte unabhängiger werden. Die Beziehungen zwischen Medien-Politik und Wirtschaft sollen transparenter werden. Die Diskussion über den Programmentwurf soll am kommenden Wochenende mit einer Sitzung des Parteirats und der Provinzvorsitzenden der Partei beginnen.
Am 24. Oktober meldete NTV, dass der Programmparteitag der CHP im Dezember stattfinden soll.
- (Milliyet, 29./30.10.08) Licht und Schatten - der Entwurf des EU-Fortschrittsberichts. Bereits am 28. Oktober meldete der Nachrichtenkanal NTV (Türkei), über den letzten Entwurf des EU-Fortschrittsberichts zu verfügen, dessen Veröffentlichung für den 5. November vorgesehen ist. Während in verschiedenen Zeitungen hervorgehoben wird, dass sich der Bericht um Ausgewogenheit bemühe und insbesondere die türkische Außenpolitik lobe, wird auch eine Reihe von Kritikpunkten angesprochen. In den Beiträgen der Milliyet vom 29. und 30. Oktober wird insbesondere auf das Fehlen einer Regierungsstrategie und eines Koordinationsmechanismus zur Korruptionsbekämpfung, politisch motivierte Stellenbesetzungen und die unzureichende Ausstattung des Generalsekretariats für die EU hingewiesen. Weitere angesprochene Punkte sind das Ergenekon-Verfahren, die Strafverfolgung von Folter, das Fehlen eines entschlossenen und umfassenden politischen Reformprogramms der Regierung und der Aufruf, die EU-Reformen zu beschleunigen. (In ersten Einschätzungen zum Berichtsentwurf verweisen Kommentatoren darauf, dass in den vergangenen Jahren in der Türkei keine wesentlichen, auf die von der EU vorgelegten Reformpräferenzen ausgerichtete, Gesetzesprojekte verwirklicht worden seien. Auch wird auf Gespräche von Journalisten in Brüssel verwiesen, denen zufolge die Kommission aufgrund der Wahlen im vergangenen Jahr und dem Verbotsverfahren gegen die AKP in diesem Jahr geneigt war, Verständnis für ausbleibende Reformansätze zu zeigen, nun aber die Erwartung bestünde, dass die EU-Politik und darauf bezogene Reformprogramme an die Spitze der Tagesordnung gesetzt würden.)
- (Milliyet, 29.10.08) Armenischer Außenminister bekräftigt Wunsch zur Verbesserung der Beziehungen mit der Türkei. Der armenische Außenminister Edward Nalbantyan hat in einem Gespräch mit der BBC erklärt, dass die Normalisierung der Beziehungen zur Türkei Priorität für sein Land genieße. Nalbantyan sagte, dass er davon ausginge, dass es keine unüberwindbaren Probleme zwischen beiden Ländern gäbe. Nach der Herstellung diplomatischer Beziehungen und der Öffnung der Grenze zwischen beiden Ländern könne die weitere Normalisierung der Beziehungen durch gemeinsame Arbeitsgruppen fortgeführt werden. (Betrachtet man die dementsprechenden türkischen Positionen, so setzt nach bisherigen Berichten Ankara jedoch auf ein umgekehrtes Vorgehen - erst Arbeitsgruppen und dann diplomatische Beziehungen und Grenzöffnung).
- (Milliyet, 29.10.08) Studenten-Amnestie in Kraft getreten. Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist ein Gesetz in Kraft getreten, das es allen seit 1995 zwangsexmatrikulierten Studenten erlaubt, binnen zwei Monaten einen Antrag auf Wiedereinschreibung zu stellen (sofern sie nicht zuvor bereits von einem Amnestiegesetz für Universitäten Gebrauch gemacht haben). In den Genuß des Gesetzes können sowohl aufgrund von Disziplinarmaßnahmen der Universität verwiesene ehemalige Studenten als auch solche kommen, die nach mehrfachen Mißerfolg bei Prüfungen die Uni verlassen mussten. In eingeschränkter Form gilt die Amnestie auch für frühere Studenten an polizeilichen und militärischen Hochschulen sowie für solche an Instituten, die inzwischen geschlossen wurden.
- (Milliyet, 24.10.08) Urteilsbegründung im Verbotsverfahren gegen die AKP vorgelegt. Das Verfassungsgericht hat eine ausgesprochen ausführliche Begründung ihres Urteils vorgelegt. Das Gericht hatte entschieden, die Partei nicht zu schließen, ihr jedoch eine Geldstrafe in Höhe der Hälfte der staatlichen Parteienfinanzierung für 2008 aufzuerlegen. In der Urteilsbegründung wird darauf verwiesen, dass die AKP-Positionen zum Kopftuch, den Predigeroberschulen (imam hatip liseleri) und Koran-Kursen gegen das Laizismusgebot der Verfassung verstoßen. Die Politik der Partei habe zu einer Polarisierung in der Bevölkerung geführt und Spannungen hervorgerufen. Zur Begründung dafür, dass die Partei trotz Positionen, die im Widerspruch zur Verfassung stehen, nicht verboten wurde, werden insbesondere eine Reihe von Reformen angeführt, die von der AKP initiiert bzw. getragen wurden. Dazu zählen u.a. die Einbindung der Türkei in internationales Recht, die Stärkung des Status von Frauen sowie der EU-Beitrittsprozess. (In späteren Beiträgen zum Thema findet sich auch der Hinweis auf Kritik der Richter an der Klageschrift des Staatsanwalts am Kassationsgerichtshof. Sie bezieht sich darauf, dass dieser Beweismittel ungeprüft und zum Teil in verfälschter Form dem Gericht vorgelegt habe).
- (Haberturk, 22.10.08) Urteilsbegründung zur Freigabe des Kopftuchs an Universitäten. Das Verfassungsgericht hat eine fünfzigseitige Begründung seines Urteils einer Verfassungsänderung vorgelegt, die auf die Aufhebung des Kopftuchsverbots an Universitäten zielte. Im Zentrum der Begründung steht zum einen die Feststellung, dass die aufgehobene Verfassungsänderung eine Instrumentalisierung der Religion zu politischen Zwecken darstellt, die Rechte anderer verletzt sowie die öffentliche Ordnung gefährdet werde. Im Hinblick auf die Kompetenz des Gerichts, eine Verfassungsänderung aufzuheben, verweist das Gericht ausdrücklich auf Artikel 148 der türkischen Verfassung, demzufolge dem Gericht lediglich eine formale Prüfung von Verfassungsänderungen zukommt. Da nach Ansicht der Richter die Verfassungsänderung jedoch gegen die als unveränderbar festgeschriebenen vier ersten Artikel der Verfassung verstößt und der Vorschlag von Verfassungsänderungen unzulässig ist, wenn sie gegen diese Artikel verstoßen, erklärt das Verfassungsgericht, dass es sich bei der Aufhebung der Verfassungsänderung zum Kopftuchtragen an Universitäten um das Ergebnis einer formalen Prüfung der Zulässigkeit handelt.
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