Jahrgang 5 Nr. 15 vom 3.04.2009
Kurzmeldungen 

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  • (Yeni Safak, 3.04.09) TRT-Radio sendet auf Kurdisch und Armenisch. Am 2. April nahm das staatliche Rundfunk und Fernsehen TRT einen landesweiten ganztägigen UKW-Radiodienst in Kurdisch auf. Außerdem wird von morgens 7.00-7.30 Uhr und abends von 18.00-18:30 Uhr unter den Namen "Türkiye'nin Sesi" zwei Sendungen auf Armenisch ausgestrahlt. Der Kurdische Sender TRT6 (Radio) und Türkiye'nin Sesi sind auch über den Satelliten Türksat sowie das Internet zu empfangen.
  • (Zaman, 1.04.09) BBP-Vorsitzende Yazicioglu mit Staatsakt beigesetzt. Der bei einem Hubschrauberabsturz in der vergangenen Woche getötete Vorsitzende der rechtsgerichteten BBP Muhsin Yazicioglu wurde mit drei Gedenkfeiern in Ankara beigesetzt. An der Feier im Parlament nahmen Staatspräsident Gül und Ministerpräsident Erdogan sowie Politiker verschiedener Parteien teil. Zur Beisetzung fanden sich Tausende von Menschen ein. Bei der Kommunalwahl am vergangenen Sonntag erhielt die BBP einen Rekordstimmenzuwachs, der sie zur stärksten Partei in der Provinz machte. Yazicioglu war 1977 Vorsitzender der Ülkü Ocagi und wurde im MHP-Prozess während der Militärdiktatur zu sieben Jahren Haft verurteilt. Später trat er wieder der MHP bei, wurde ins Parlament gewählt und spaltete sich mit einigen Abgeordneten zur eigenen Partei, der BBP, ab.
  • (NTV, 31.03.09) Verzögerung bei der Entscheidung der Vereinigung des Verwaltungsgerichtsattentats mit Ergenekon-Verfahren. In der vergangenen Woche hatte das Große Strafgericht Ankara beschlossen, vor einer Entscheidung über die vom Kassationsgerichtshof angeordnete Vereinigung des Verfahrens gegen die Attentäter auf den Verwaltungsgerichtshof mit dem vor dem 13. Großen Strafgericht Istanbul geführten Ergenekon-Verfahren eine Stellungnahme des Istanbuler Gerichts anzufordern. Das 13. Große Strafgericht Istanbul entschied nun, dass vor einer Stellungnahme zunächst das Gericht in Ankara seine Position erklären solle.
  • (NTV, 31.03.09) Grüne setzen sich für Visumsfreiheit ein. Die Grünen im Bundestag haben den Antrag gestellt, für kurzfristige Aufenthalte von Türken die Visumspflicht aufzuheben. Mit dem Antrag greifen die Grünen den Spruch des Europäischen Gerichtshofs auf, der entschieden hatte, dass für im Dienstleistungsbereich tätige Türken die jetzt geltende Visumspraxis gegen das EU-Assoziationsabkommen mit der Türkei von 1973 verstößt. Die Grünen sind der Auffassung, dass über dieses Urteil hinaus die Visums-Pflicht auch bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen - beispielsweise medizinische Behandlungen oder Bildung - entfallen solle. Der Grüne Europaabgeordnete Cem Özdemir richtete außerdem eine Anfrage an die Europäische Kommission, in der er wissen möchte, welche Schritte die Kommission im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof unternehmen will.
  • (Yeni Safak, 31.03.09) Zuständigkeitsbereich der Gendarmerie eingeschränkt. Gemäß der neuen Bestimmung ist die Gendarmerie nur an Orten zuständig, die von der Polizei nicht erreicht werden. Bisher galt, dass sich die Zuständigkeit der Gendarmerie auf alle Gebiete außerhalb von Kreis- und Provinzstädten bezog. Die Festlegung der Zuständigkeitsbereiche soll in Kreisstädten durch den Landrat zusammen mit Gendarmerie und Polizei erfolgen. In Provinzstädten wird sie durch den Provinzgouverneur zusammen mit Polizei und Gendarmerie festgelgt.

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