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- (Zaman, 24.04.09) Kompromiß mit Armenien. Am 22. April erklärte Außenminister Babacan, dass eine grundsätzliche Übereinkunft mit Armenien über die Normalisierung der bilateralen Beziehungen erzielt wurde. Die Zaman berichtet, dass es sich um eine Übereinkunft handele, die bereits seit einem Monat fertig sei, jedoch von armenischer Seite mit Vorbehalten betrachtet wurde. Der Kompromiss beinhalte die Positionen beider Seiten. Armenien hatte gefordert, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen ohne Vorbedingungen zu verwirklichen. Dementsprechend befänden sich keine Konditionen im Kompromiß. Auf türkischer Seite bestanden drei Forderungen: die Anerkennung der türkischen Grenze, die Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Untersuchung des Völkermordvorwurfs sowie der Abzug Armeniens von besetzten aserbaidschanischen Territorien. Bei der Landgrenze wurde die Formel gefunden, dass Armenien in Rechtsnachfolge der Sowjetunion an den Kars-Vertrag solange gebunden sei, bis Armenien offiziell etwas anderes erkläre. Zu allen Fragen der gegenseitigen Beziehungen sollen Kommissionen eingesetzt werden. Außerdem soll schrittweise zum Abzug Armeniens von besetzten aserbaidschanischen Gebieten die Landgrenze zwischen Armenien und der Türkei geöffnet werden. Armenien hält sieben Bezirke Aserbaidschans besetzt - es wird davon ausgegangen, dass Armenien sich aus fünf zurückzieht. Dies werde zudem die Aussicht verbessern, eine Lösung im Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien zu finden. Der ausgehandelte Kompromiss soll die Form eines Staatsvertrags erhalten und dementsprechend von den Parlamenten ratifiziert werden.
- (NTV, 23.04.09) 1. Mai offiziell Feiertag - Maikundgebung auf dem Taksim-Platz bleibt verboten. Am 22. April beschloss das Parlament den Gesetzentwurf der Regierung, mit dem der 1. Mai zum Feiertag erklärt wird. Die von CHP, DTP und MHP gestellten Anträge, den 21. März als "Nevruz" ebenfalls zum Feiertag zu erklären, wurde abgelehnt.
Der Provinzgouverneur von Istanbul hielt trotz der Erklärung des Gewerkschaftsbunds DISK, den ersten Mai auf jeden Fall auf dem Taksim-Platz in Istanbul zu begehen, am Verbot der Kundgebung fest. Der Gewerkschaftsbund Turk Is hatte ebenfalls die Zulassung auf dem Taksim gefordert, jedoch erklärt, im Falle des Verbots die Kundgebung in Kadiköy abzuhalten.
- (Yeni Safak/NTV, 23.04.09) Weitere Festnahmen nach Waffenfunden in Poyrazköy. Im Zuge der Ergenkon-Ermittlungen wurde ein Grundstück der Istek Vakfi, die von Bedrettin Dalan gegründet wurde, untersucht. Die Suche galt versteckten Gräbern - gefunden wurde eine größere Menge Waffen und Sprengstoff. Dalan hält sich zurzeit im Ausland auf. Er sollte im Zuge der Ergenekon-Ermittlungen festgenommen werden. Er kündigt an, dass er im Juli in die Türkei zurückkehren wird. Die Istek Vakfi erklärte inzwischen, dass sie zwar Eigentümerin des Grundstücks sei, weil dieses jedoch in einem militärischen Sperrgebiet läge, könne das Grundstück weder betreten noch anderweitig benutzt werden. Nach den Waffenfunden wurden sechs Offiziere, davon vier im aktiven Dienst, festgenommmen.
- (NTV, 23.04.09) DTP Protestaktion im Parlament. Die Abgeordneten der DTP verließen nach einer Plenarberatung nicht den Sitzungsraum, sondern blieben bis zum folgenden Morgen auf ihren Bänken. Mit der Aktion wollten die Abgeordneten gegen die Verhaftungswelle gegen ihre Partei protestieren. Bereits zuvor hatte der Vorsitzende der DTP erklärt, dass im Falle weiterer Maßnahmen gegen seine Partei diese aus dem Parlament ausziehen könnte.
- (NTV, 20.04.09) Verfahren wegen des Attentats auf den Verwaltungsgerichtshof wird mit dem Ergenekon-Verfahren vereinigt. Das 11. Große Strafgericht Ankara entschied, dass das Verfahren wegen des Attentats auf den Verwaltungsgerichtshof im Mai 2006 mit dem vor dem 13. Großenstrafgericht Istanbul geführten Ergenekon-Verfahren
zusammengelegt wird. Das Gericht folgte damit dem Spruch des Kassationsgerichtshofs, der eine Zusammenlegung der Verfahren für nötig befunden hatte. In der Anklageschrift des Ergenekon-Verfahrens wird behauptet, dass die Attentäter nicht auf eigene Faust, sondern im Auftrag von Ergenekon sowohl den Angriff auf den Verwaltungsgerichtshof als auch Handgranatenanschläge auf die Tageszeitung Cumhuriyet verübten.
- (Cumhuriyet, 20.04.09) Regierungswechsel in Nord-Zypern. Bei der Parlamentswahl am 19. April gewann die UBP unter Dervis Eroglu 44 % der Stimmen und 26 Mandate im 50köpfigen Parlament. Die UBP kann damit allein die Regierung stellen. Die bisher regierende CTP erhielt 29 %, die Demokratische Partei unter Serdar Denktas 10,73 %. Mit 81,42 % lag die Wahlbeteiligung sehr hoch. Kommentatoren zufolge wurde der Wahlkampf überwiegend von wirtschaftlichen Themen bestimmt. Die starken Stimmenverluste der CTP werden als "Denkzettel" für Fehlentscheidungen der Regierung interpretiert. Es wird davon ausgegangen, dass durch den Wahlsieg der UBP die Verhandlungen über die Wiedervereinigung der Insel schwieriger werden.
- (Bianet, 20.04.09) DTP-Verteidiger beklagen Einschränkung des Verteidigungsrechts. Muharem Erbey, Vorsitzender der Niederlassung des Menschenrechtsvereins in Diyarbakir, erklärte, dass die Verteidiger der 53 in der vergangenen Woche im Zuge von PKK-Ermittlungen festgenommenen DTP-Mitgliedern die Ermittlungsakten nicht einsehen durften. Gegen 51 Festgenommene erging am 19. April Haftbefehl. Unter ihnen befinden sich auch zwei Vorstandsmitglieder der DTP. Insgesamt sind seit Beginn der Operation am 14. April 250 Personen festgenommen worden, gegen 80 von ihnen erging Haftbefehl. Die Verweigerung der Akteneinsicht durch die Verteidigung stützt sich auf eine gerichtliche Geheimhaltungsanordnung. Erbey wendet jedoch ein, dass diese nur insoweit zulässig ist, als Verteidigerrechte nicht beeinträchtigt werden. Die grundsätzliche Vorenthaltung des Akteneinsichtsrechts sei rechtswidrig.
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