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Nicht willkürlich - profitorientiert!Gespräch mit Sami Yilmaztürk, Vertreter der Architektenkammer Istanbul über Stadtplanung und DenkmalschutzVor dem Militärputsch vom 12. September 1980 lag die Planungshoheit bei der Zentralregierung. Das Gesetz mit der Nummer 6785 siedelte die Planungshoheit beim Wohnungsbauministerium an. 1985 wurde das Gesetz mit der Nummer 3194 als eines der "12. September Gesetze" erlassen. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde die Planungshoheit an die Kommunalverwaltungen übertragen. Kommunalisierung - ein Prinzip, das wir aus Planungsgesichtspunkten und zur Sicherstellung von Bürgerbeteiligung verteidigt haben. Aber das Gesetz von 1985 hat zu einer kommunalen Diktatur geführt, weil es alle Planungshoheit den Bürgermeistern überträgt. Wenn der Plan vom Lokalparlament verabschiedet ist, liegt der Plan in der Verantwortung des Bürgermeisters. Er bestätigt oder lehnt ab. S.H.: Willkürlich? Nicht willkürlich. Profitorientiert! Wir sind inzwischen soweit gekommen, daß wir fordern, die Planungshoheit wieder dem Wohnungsbauministerium zu übertragen. Wenigstens gibt es auf dieser Ebene keine Ausplünderung und wird nicht nur rein nach Profitgesichtspunkten entschieden. Nun hat jede Stadt ihre eigene Profitdikatatur entwickelt. In Istanbul gab es nach dem Militärputsch vom 27. Mai 1971 einen Flächenordnungsplan (Nazim Plan). Die Arbeiten haben in den 60er Jahren begonnen und wurden bis 1980 unter Beteiligung der Universitäten, Städtplanern, der Staatlichen Planungsstelle fortgsetzt. Dann wurde er auf den Müll geworfen. Dann begann die Dalan-Özal-Phase. Mit Manipulationen der Pläne wurden riesige Profite erzielt. Dies führte zu Fehlplanungen und zur Abkehr der Großraumplanung zugunsten der Planung auf Parzellenbasis. S.H. Ich muß nochmal nachfragen: Es gibt keinen Gesamtplan. Aber gibt es nicht kleinere Pläne auf der Basis der einzelnen Stadtteile? Ja. Aber diese Pläne können täglich geändert werden. Zum Beispiel kann für ein einzelnes Grundstück entschieden werden, daß statt zwei auch drei Stockwerke zugelassen werden und damit die Bebauugsdichte vergrößert werden. S.H. Wie ist denn die Planungshoheit zwischen Großstadtverwaltung und den Stadtteilen verteilt? Als Sözen (Sosyal Demokrat Harekti) Bürgermeister wurde mit unserer Beteiligung eine Stadtplanung entworfen. Die Planungsphase wurde 1994 vor den Kommunalwahlen beendet und der Plan in Kraft gesetzt. Dann kam 1994 Tayyip Erdogan. Noch am gleichen Tag setzte er den Plan außer Kraft. Er machte selbst einen Plan, der 1995 in Kraft trat. Gegen diesen Plan haben wir Klage erhoben. Der Plan wurde gerichtlich aufgehoben. Das Gericht erklärte, daß die Stadtplanung nicht von der Großstadtverwaltung gemacht werden könne. Gut. Aber wer macht sie dann? Niemand! Das Gesetz gibt niemanden die Kompetenz. Als das Gesetz 1985 gemacht wurde, wurde diese Frage nicht geregelt. Die Großstadtverwaltung unternimmt in dieser Frage auch gar nichts, weil sie ohnehin wie sie möchten weiterplanen. S.H.: Gilt dies für alle Großstädte? Ja. Aber es gibt noch ein weiteres Problem. Es gibt die Stadtgrenzen der Großstadtverwaltung und darin die Grenzen der Stadtbezirke. Die Bezirke können Maßnahmen vorschlagen - wenn die Großstadtverwaltung zustimmt, können sie verwirklicht werden. Nun gibt es aber innerhalb der Stadtgrenze und außerhalb angegliederte Gemeinden (Belde-Belediye). Die Belde Belediyeler sind aus diesem Verfahren ausgeschlossen. Aber die Großstadtverwaltung kann innerhalb ihrer Grenzen Belde-Belediyeler gründen. In Istanbul wurden solche Gemeinden gegründet. Beispielsweise in Sariyer die Gemeinde Bahceköy. Die ganze Region ist Denkmalschutzgebiet. Aufgrund der Gesetzeslage kann nun weder die Großstadtverwaltung noch die Verwaltung von Sariyer in die Bauentwicklung in Bahceköy eingreifen. Da kann nun völlig frei geplant werden. Völlig losgelöst von der Großstadtplanung. Es schreitet auch niemand dagegen ein, weil ohne Plan, völlig frei nach Profitgesichtspunkten verfahren werden kann. Bürgerbeteiligung? Nein. Aber Beteiligung der Spekulanten. Berufsverbände oder Bürgerinitiativen werden nicht beteiligt. S.H. Steht eine Änderung des Baugesetzes auf der Tagesordnung? Es gibt von uns einen Vorschlag dazu. Wir schlagen eine Regionalplanung vor. Aber ob das Wirklichkeit wird, ist ungewiß. 1996/97 wurde mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen, aber bisher gibt es kein Ergebnis. S.H. Was macht die Denkmalschutzbehörde (Anitlar Kurulu)? Ist sie eine Dienststelle der Großstadtverwaltung? Nein. Sie gehört zum Kulturministerium. Aber auch hier gibt es ein Durcheinander der Kompetenzen. Sie besteht aus Beamten und begutachtet vorgelegte Projekte, ob sie den Schutzbedingungen des jeweiligen Denkmalschutzgebietes entsprechen. Weil es keinen Gesamtplan gibt, findet diese Planung auf Grundstücksbasis statt. Eine Entscheidung der Denkmalschutzbehörde ist nicht so leicht außer Kraft zu setzen. Aber weil es sich um eingesetzte Beamte handelt, kann die Regierung wen sie möchte dorthin versetzen und auf diese Weise jede Entscheidung erhalten, die sich möchte. S.H. Wer deklariert die Denkmalschutzgebiete? Die Stadt oder die Denkmalschutzbehörde? Die Denkmalschutzbehörde. Die nachgeordnete Denkmalschutzbehörde macht eine Vorschlag, wird dieser von der übergeordneten Denkmalschutzbehörde bestätigt, tritt er in Kraft. In Istanbul gibt es drei Stellen: (1) Die Bosporusregion zusammen mit dem Belgrad Ormani; (2) Kadiköy, Üskudar, Ümraniye und die Inseln; (3) Beyoglu, Sisli, Eyüp und die historische Halbinsel. Und für all diese Bereiche gibt es keine Pläne. Es gibt auch keine Bürgerbeteiligung. Auch keine der Archtiketenkammer. Wohl aber eine der Bauunternehmer. Die Vereinigung der Bauunternehmer hat Einfluß. Was die Bürgerbeteiligung angeht, so wird angehört, angehört und schließlich folgt nichts daraus. Wir haben Denkmalschutzgebiete, aber keine Pläne. Weil es keine Pläne gibt, steigt der bürokratische Aufwand, weil in jedem Einzelfall die Denkmalschutzbehörde eine Entscheidung fällen muß. Es gab beispielsweise einen unter Dalan begonnenen und unter Sözen in Kraft gesetzten Plan für die historische Halbinsel. Dieser Plan wurde nicht rechtmäßig aufgestellt. Wir haben dagegen geklagt. 13 Parkhäuser waren vorgesehen, 7 bis 8stöckige Häuser ... Drei Brücken und Autobahnprojekte hätten zum weitflächigen Abriß vieler historischer Gebäude geführt. Der Plan wurde gerichtlich aufgehoben. Das Verfahren dauerte vier Jahre. In diesen vier Jahren wurden jedoch auf der Grundlage dieses Planes Maßnahmen durchgeführt. Wir haben nach vier Jahren das Verfahren gewonnen. Aber seitdem hat niemand mehr einen neuen Plan aufgestellt. Seit 7 Jahren gibt es für dieses Gebiet keinen Plan. Die Denkmalschutzbehörde demgegenüber prüft nun jedes Projekt auf Grundstücksbasis und entscheidet. S.H. Sind solche Pläne nicht vorgeschrieben? Das Gesetz schreibt sie vor, aber es sind keine Durchsetzungsmittel vorgesehen. S.H. Aber eigentlich gibt es eine Kontrolle der Kommunalverwaltungen durch die Provinzgouverneure? Ja, aber die machen gemeinsame Sache. Es gab da beispielsweise den Fall von Gökkafes. Da wurden die Stadtbezirksgrenzen geändert. Der Gouverneur erklärte, daß ein Irrtum vorläge und daß das betreffende Grundstück nicht zu Beyoglu, sondern zu Sisli gehöre. In Sisli war jedoch eine Stadtverwaltung, die von der Regierungspartei gestellt wurde. Und dann wurde für das betreffende Grundstück ohne auch nur eine der gesetzlich vorgeschriebenen Prozeduren einzuhalten, eine Baugenehmigung erteilt. Gegen den beteiligten Architekten haben wir wegen mißbräuchlicher Berufsausübung eine Kammerstrafe verhängt. Es gibt Gerüchte darüber, daß in diesem Zusammenhang eine Spende in Höhe von 5 Trillionen TL an die betreffende Partei gezahlt wurde. S.H. Trotz all dieser schwierigen Bedingungen unternimmt die Architektenkammer dennoch etwas für den Denkmalschutz? Unsere Möglichkeiten sind sehr beschränkt. Wir verfügen über keine Finanzmittel. Wir erhalten kein Geld vom Staat, sondern müssen unser Geld selbst erwirtschaften. Aber dabei werden wir noch vom Staat behindert. So wurden beispielsweise die Archtiketen im öffentlichen Dienst nach dem Putsch vom 12. September von der Kammermitgliedschaft befreit. Laut Satzung muß jeder Architekt Mitglied der Kammer sein. Aber wie kann man das kontrollieren? Indem eine öffentliche Stelle, Projekte an die Kammer mitteilt. Aber das geschieht nicht. Darum sind viele Architekten keine Kammermitglieder. Gegen Kammermitglieder, die gegen Standesrecht verstoßen, können wir eine Kammerstrafe verhängen. Aber der Staat vollstreckt diese Kammerstrafen nicht. Was ist das Resultat? Jeder kann sich wie er will verhalten. Unter diesen Voraussetzungen veranstalten wir Diskussionsveranstaltungen, beteiligen uns an internationaler Zusammenarbeit oder erheben Klage gegen widerrechtliche Bauten.
Einen besonderen Stellenwert in der Arbeit der Istanbuler Architektenkammer nimmt die 1993 gegründete Galata Gruppe ein, die sich nicht nur in Istanbul aktiv an Bestandsaufnahmen und Planungsarbeiten zum Schutz historischer Bausubstanz beteiligte. Außerdem ist die Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen für die Archtiktenkammer von großer Bedeutung. Nachbarschaftsvereine wie die von Arnavutköy und Cihangir haben eine enge Beziehung zur Kammer. Grundsätzlich ist unter den gegebenen Voraussetzungen nach Einschätzung der Architektenkammer für das Gelingen von bürgernahen Planungsprozessen von entscheidender Bedeutung, daß Initiativen von Bürgern, Vereinen, Stiftungen und Kammern auf Lokalpolitiker und Beamte treffen, die für Beteiligung offen sind. |
Dossier Architektur und Denkmalschutz
Nicht willkürlich - profitorientiert! Gespräch mit Sami Yilmaztürk, Vertreter der Architektenkammer Istanbul über Stadtplanung und Denkmalschutz Links zu Stadtplanung, Architektur und Baurecht in der Türke
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