Jahrgang 2 Nr. 0 vom 2.11.2001
 

Jetzt kostenlos!



 

Minderheitenkonferenz beim Istanbuler Provinzgouverneur

Auf Anweisung aus Ankara versammelte der Provinzgouverneur von Istanbul die Vertreter der christlichen Minderheiten und der jüdischen Gemeinde, um in einen Gedankenaustausch über bestehende Probleme einzutreten. Im Zuge der Konferenz wurde beschlossen, die zur Sprache gebrachten Probleme in systematisierter Form in einem Bericht zusammenzufassen.

Gegenstand der Konferenz war unter anderem auch die Eigentumsdeklaration von 1936, die zum Ausgangspunkt für die Enteignung von Immobilien der Minderheitenstiftungen geworden war. Nach Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofes ist es den Minderheitenstiftungen seit 1936 verwehrt, neue Immobilien zu erwerben - bereits erworbene Immobilien mußten an die Alteigentümer oder an den Staat übergeben werden.

Ein anderes Problem besteht bei den Wahlen für die Stiftungsvorstände in den Mahalle (Stadtvierteln). Bisher dürfen nur Ortsansässige wählen. Im Bereich des Schulwesens bestehen Probleme bei der Anmeldung und wird außerdem eine Unterscheidung zwischen "Türken" und Angehörigen der Minderheiten vorgenommen, wenn vorgeschrieben wird, daß der stellvertretende Schulleiter "Türke" sein muß. Die Frage der Ausbildung von Geistlichen sollte in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsgremium für die Universitäten (YÖK) gelöst werden.

Der Vertreter des Vorsitzenden der jüdischen Gemeinden in der Türkei erklärte, daß die nicht-muslimischen Minderheiten lediglich im Hinblick auf ihre Religion gefaßt und jegliche sonstigen Sonderbehandlungen und -regelungen abgeschafft werden müßten.

 

 

Archiv

Zurück