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Druck auf die Türkei, Loizidu-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes anzuerkennenWie der Generalsekretär des Europa-Rates, Walter Schimmer deutlich machte, gehört die Anerkennung der Sprüche des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes zu den Grundlagen der Mitgliedschaft im Europa-Rat. Die Türkei weigert sich jedoch, daß Urteil des Gerichtshofes im Falle eines vertriebenen griechischen Zyprioten anzuerkennen und den verhängten Schadenersatz zu zahlen. Sie erklärte die Entscheidung als 'politisch' und undurchführbar. Im Urteil Loizidu wie auch beim jüngst gegen die Türkei ergangenen Schuldspruch ergibt sich das Problem, daß der Europäische Menschenrechtsgerichtshof von der Nicht-Existenz der Türkischen Republik Nord-Zypern ausgeht und darum die Türkei als unmittelbare Verantwortliche für alle Menschenrechtsfragen ausmacht. Die Frage des Status von Nord-Zypern ist zugleich auch einer der Hauptgegenstände der unter Vermittlung der Vereinten Nationen fortgesetzten Verhandlungen für eine Friedenslösung auf Zypern. Die Problematik der Situation liegt auf der Hand. Durch Gerichtsverfahren sollen grundsätzliche politische Entscheidungen, die seit jahrzehnten auf dem Verhandlungswege nicht gelöst werden konnten, entschieden werden. Erkennt die Türkei den Schuldspruch des Menschenrechtsgerichtshofes an, erkennt sie zugleich der Türkischen Republik Nord-Zypern die Existenz ab. Zugleich müßte sie auch auf ihren Einspruch gegen den Antrag auf EU-Beitritt der Republik Zypern zurückziehen, da sie die Existenz nur einer Republik Zypern eingestünde. Dies geht jedoch an den auf der Insel vorhandenen Problemen weit vorbei und es erscheint unverständlich, wie sich EU und Europa-Rat in eine solchermaßen einseitige und sie jeder Vermittler-Fähigkeit beraubende Position manövrieren lassen können. |
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