Antrag auf Aufhebung der Wartezeit für geschiedene Frauen abgelehnt
Das Verfassungsgericht hat den Antrag auf Aufhebung der im Zivilgesetzbuch vorgegebenen Bestimmung, die geschiedenen Frauen vorschreibt, nach einer Scheidung 300 Tage bis zur neuen Eheschließung zu warten, abgelehnt. Ein Familiengericht in Istanbul hatte in einem Verfahren beim Verfassungsgericht die Aufhebung des betreffenden Artikels, der die „Wartezeit für Frauen“ regelt, beantragt. Gemäß der Bestimmung des betreffenden Artikels kann die Frist von 300 Tagen bis zur neuen Eheschließung gerichtlich aufgehoben werden, wenn festgestellt wird, dass die Frau nicht aus der geschiedenen Ehe schwanger ist, oder wenn die geschiedenen Partner erneut heiraten wollen.
Zurück