Neue Regeln für private Krankenversicherungen
Gemäß den Änderungen bei der Verordnung zur privaten Krankenversicherung werden Reisekrankenversicherungen vom Anwendungsbereich der privaten Krankenversicherungen ausgeschlossen. Laut Meldung des Wirtschaftsnachrichtenportals „Ekonomim“ werden in die privaten Krankenversicherungen nur noch Einzel- und Gruppenkrankenversicherungen integriert. Bei einer Vertragsverlängerung oder einem Versicherungswechsel wird die bereits abgelaufene Wartefrist der vorherigen Police nicht erneut angerechnet. Das Recht auf die lebenslange Verlängerungsgarantie wird auch bei einem Versicherungswechsel beibehalten. Die neuen Bestimmungen treten ab 1. Januar 2026 in Kraft.
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