Istanbul Post

Staatsanwaltschaft Istanbul ruft zur Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die CHP auf

Mit der Fertigstellung der Anklageschrift gegen den CHP-Bürgermeister von Istanbul Ekrem İmamoğlu hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag an die Generalstaatsanwaltschaft am Kassationsgerichtshof gestellt, ein Verbotsverfahren zu prüfen. Die Istanbuler Staatsanwaltschaft zeigt sich überzeugt, dass mit Kenntnis des CHP-Vorstandes illegales Geld für Parteipropaganda und die Beschaffung von Gebäuden verwendet worden sei. Die Zuständigkeit über die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine politische Partei liegt beim Generalstaatsanwalt am Kassationsgerichtshof. Doch mit der Presseerklärung der Istanbuler Staatsanwaltschaft ist ein solches Verfahren auf die Tagesordnung gebracht worden.

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