Neue Einfuhrbestimmungen für Spielzeuge
Gemäß den neuen Bestimmungen des Handelsministerium, die ab 1. Januar 2026 in Kraft treten, wird die Einfuhr von Spielzeugprodukten ohne mehrere Namensangaben verboten. So sollen bei den ab dem 1. Januar 2026 verschärft durchzuführenden Einfuhrkontrollen geprüft werden, ob die Namen des Herstellers und des Importeurs sowie die eingetragenen Handelsnamen oder Warenzeichen und die Adressen vollständig angegeben sind. Diese Angaben müssen laut Meldung der Tageszeitung „Karar“ entweder direkt auf dem Spielzeug oder, falls dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder einem Begleitdokument zu finden sein.
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