Löwenanteil des Gewinns aus Bauplanänderungen an die öffentlichen Kassen
90 Prozent des Gewinns aus der Wertsteigerung von Grundstücken infolge von Bebauungsplanänderungen müssen gemäß der Verordnung des Umweltministeriums an die öffentlichen Kassen gegeben werden. Die Wertsteigerungsbeteiligung bezieht sich laut Meldung der Wirtschaftszeitung „Ekonomim“ ausschließlich auf Wertsteigerungen von Grundstücken. Grundstücksbesitzer, die die betreffenden Wertsteigerungssummen im Voraus entrichten, würden einen Rabatt von 10 Prozent erhalten. Auch sei eine Ratenzahlung vorgesehen. In der Verordnung wird auch geregelt, zwischen welchen öffentlichen Kassen die Wertsteigerungssumme zu verteilen ist.
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