Verfassungsgericht billigt das Gesetz zur Einschläferung von Straßenhunden
Der von der CHP eingereichte Antrag, das in der Öffentlichkeit als „Tötungsgesetz“ bekannte und auf die Einschläferung von herrenlosen Straßenhunden abzielende Gesetz aufzuheben, wurde vom Verfassungsgericht abgelehnt. Das Gesetz sieht vor, dass Straßenhunde, die nicht adoptiert werden, eingeschläfert werden. Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes hatte die CHP mit dem Argument, das es das Recht auf Leben von Tieren verletze, den Aufhebungsantrag gestellt.
Zurück