Istanbul Post

Neue Geldwertgrenze für Verbraucherschiedsstellen

Die Geldwertgrenze bei Warenstreitigkeiten, deren Beschwerdeanträge bei Verbraucherschiedsstellen der jeweiligen Bezirke eingereicht werden müssen, wurde für das Jahr 2026 auf 186.000 TL angehoben. Während die Verbraucherschiedsstellen für Warenstreitigkeiten mit einem Geldwert von unter 186.000 TL zuständig sind, müssen die Beschwerdeanträge für Warenstreitigkeiten, deren Geldwertgrenze über dem Limit von 186.000 TL liegen, bei den Verbrauchergerichten eingereicht werden.

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