Ab Neujahr neue Stromfreigrenze
Entsprechend dem Beschluss der Regulierungsbehörde des Strommarktes (EPDK) wird die Freigrenze für Strom von 750 Kilowatt auf 500 Kilowattstunden gesenkt. Demzufolge haben Abonnenten, deren jährlicher Stromverbrauch bei 500 Kilowattstunden und darüber liegt, die Freiheit, ihren Stromanbieter selber zu wählen. Die neue Freigrenze tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
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