Zweckangabepflicht bei hohen Geldüberweisungen
Ab 1. Januar 2026 tritt eine neue Verordnung der Behörde zur Untersuchung von Wirtschaftskriminalität (MASAK) in Kraft. Laut Meldung der Tageszeitung „Türkiye“ müssen demnach bei elektronischen Geldüberweisungen ab 200.000 TL der Verwendungszweck sowie die Quelle der Überweisungssumme angegeben und gegebenenfalls per Dokument belegt werden. Je höher die Überweisungssumme steigt, müssen Belege wie Eigentumsurkunde, notarielle Urkunde oder Rechnungen eingereicht werden. Bei Unvollständigkeit der geforderten Dokumente werden die Banken die Überweisungen nicht tätigen.
Zurück