Istanbul Post

Keine Maklerimmobilienanzeige ohne Autorisierung

Ab 1. Februar 2026 wird es für Immobilienmakler zwingend bei jeglichen Immobilienanzeigen, die Autorisierung durch den Eigentümer über das E-Gouvernement-Portal (e-Devlet-Portal) einzuholen. Die zuvor bei Mietanzeigen und später bei Gewerbeimmobilien eingeführte Regelung der Autorisierungspflicht wird demnach auf alle Immobilienanzeigen, einschließlich Häuser und Grundstücke, ausgeweitet. Bei allen Immobilienanzeigen gilt zugleich die Pflicht, dass nur lizensierte Makler mit der Anzeigenschaltung beauftragt werden dürfen.

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