Istanbul Post

Neuer Steuerbeschluss für Waren aus dem Ausland

Gemäß der neuen Zoll- und Steuerregelung wird die zoll- und steuerfreie Option für Waren aus dem Ausland bis zu einem Warenwert von 30 Euro abgeschafft. Zugleich werden auf Arzneimittel und Nahrungsergänzungsprodukte, die aus dem Ausland per Post oder Expressversand aufgrund einer ärztlichen Verschreibung an Privatpersonen geliefert werden und deren Wert 1.500 Euro nicht übersteigt, Steuersätze festgelegt. Während der Steuersatz für Waren aus den EU-Ländern 30 Prozent beträgt, wird für Waren aus anderen Ländern 60 Prozent Steuer erhoben. Die neue Regelung tritt ab 6. Februar 2026 in Kraft.

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