Sicheres Zahlungssystem auch bei Immobilienverkäufen
Das als sicheres Zahlungssystem bekannte Verfahren der Kaufpreiszahlung beim Verkauf von Gebrauchtwagen soll ab 1. Mai 2026 auch bei allen Immobilienverkäufen, einschließlich Wohnungen und Grundstücken, eingeführt werden. Gemäß dem vom Handelsministerium vorgegebenen System wird der Kaufpreis der Immobilie, der zunächst auf einem gesperrten Bankkonto hinterlegt wird, automatisch auf das Konto des Verkäufers überwiesen, sobald die Eintragung im Grundbuchamt abgeschlossen ist.
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