Neue Verbote für die Gastronomie
Gemäß der neuen Verordnung des Handelsministeriums dürfen Restaurants, Cafés und Konditoreien Gebühren, die nicht eindeutig auf der Speisekarte aufgeführt sind, nicht mehr erheben. Dazu gehören Artikel wie Wasser, Brot, Vorspeisen, die unter der Bezeichnung „Gedeck gebühr“ zwar serviert, aber vom Gast nicht bestellt werden. Auch die Servicegebühren, die in zahlreichen Restaurants mit 10 bis 20 Prozent auf der Rechnung erscheinen, werden mit dieser Verordnung verboten. Vielmehr dürfen nur noch Artikel berechnet werden, die unmissverständlich auf der Speisekarte aufgeführt und vom Gast bestellt werden.
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