Hungersgrenze bereits 3.000 TL über dem Mindestlohn
Laut dem monatlich von der Gewerkschaftskonföderation Türk-Iş herausgegebenen Bericht sind im Januar 2026 die Hungersgrenze einer 4-köpfigen Familie auf 31.224 TL und die Armutsgrenze wiederum einer 4-köpfigen Familie auf 101.706 TL gestiegen. Der für 2026 festgelegte Nettomindestlohn dagegen beträgt 28.075 TL. Nicht nur die Hungersgrenze einer 4-köpfigen Familie, sondern auch die Lebenshaltungskosten einer alleinstehenden Person bleiben weit unter dem Mindestlohn. Ein Alleinstehender muss der Türk-Iş-Berechnung zufolge über ein Einkommen von mindestens 40.541 TL verfügen, um seinen monatlichen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Zurück