Istanbul Post

Maklerimmobilienanzeigen nur mit Autorisierung

Ab 15. Februar 2026 wird es landesweit für Immobilienmakler zwingend, bei jeglichen Immobilienanzeigen, die Autorisierung durch den Eigentümer über das E-Gouvernement-Portal (e-Devlet-Portal) einzuholen. Diese zuvor bei Anzeigen von Miet- und Gewerbeimmobilien eingeführte, danach auf alle Immobilienanzeigen erweiterte Regelung der Autorisierung durch den Eigentümer startete ab 1. Februar 2026 zunächst als Pilotregelung in 3 Provinzen und soll demnach auf alle Provinzen ausgeweitet werden. Bei allen Immobilienanzeigen gilt zugleich die Pflicht, dass nur lizensierte Makler mit der Anzeigenschaltung beauftragt werden dürfen.

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