Istanbul Post

Neue Regelung beim Erdgasanschluss

Gemäß der jüngsten Erdgasverordnung der Regulierungsbehörde des Energiemarktes sind Sozialhilfeempfänger sowie Personen im Alter von 65 Jahren und darüber von der Zahlung der Erdgasanschlusskaution in Höhe von 4.135 TL ausgenommen. Zugleich wird die Möglichkeit eingeräumt, die Anschlussgebühren in 6 Raten zu zahlen. Des Weiteren wird die Anschlussgebühr nur einmalig während der Vertragslaufzeit erhoben. Das bedeutet, dass eine zweite Anschlussgebühr für Adressen, wo bereits eine Anschlussgebühr entrichtet wurde, nicht erhoben werden darf.

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