Hungersgrenze bei über 32.000 TL
Laut dem monatlich von der Gewerkschaftsföderation Türk-İş herausgegebenen Bericht sind im Februar 2026 die Hungersgrenze einer 4-köpfigen Familie auf 32.365 TL und die Armutsgrenze wiederum einer 4-köpfigen Familie auf 105.424 TL geklettert. Der für 2026 festgelegte Nettomindestlohn beträgt 28.075 TL. Doch der Nettomindestlohn bleibt nicht nur gegenüber der Hungers- und Armutsgrenze weit zurück, auch für die Lebenshaltungskosten einer alleinstehenden Person reicht er nicht aus. Ein Alleinstehender muss der Türk-İş-Berechnung zufolge über ein Einkommen von mindestens 41.077 TL verfügen, um seinen monatlichen Lebensunterhalt zu bestreiten.
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