Türkisch-Anforderung für ausländische Lehrkräfte
Gemäß der Anordnung des Bildungsministeriums müssen ausländische Lehrkräfte, die ab dem Schuljahr 2026/27 an Privatschulen türkischsprachigen Unterricht erteilen, einen vom Ministerium anerkannten Nachweis über Kenntnisse der türkischen Sprache auf mindestens C1-Niveau erbringen. Das TRT-Nachrichtenportal weist darauf hin, dass in der Anordnung auch bestimmt wird, dass Fächer wie türkische Sprache und Literatur, Geschichte, Geographie, Sozialkunde, Religionskultur und Ethik sowie andere Fächer mit Bezug zur türkischen Kultur nicht in einer Fremdsprache an Grund-, Sekundar- und Erwachsenenbildungseinrichtungen unterrichtet werden dürfen.
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