Istanbul Post

Neue Bestimmungen für Elektrofahrzeugladestationen

Von der Regulierungsbehörde des Strommarktes wurden Änderungen an der Verordnung für Elektrofahrzeugladestationen vorgenommen. Demnach muss an mindestens einer der Ladestationen mit einer Leistung von 50 Kilowatt und darüber, die sich den der Generaldirektion für Autobahnen unterstehenden Autobahnen befinden, Kartenzahlung angeboten werden. Laut Meldung des Nachrichtenportals „Habertürk“ dürfen für diese Zahlungsmethoden keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden. Auch dürfen für die Verbindung oder den Start des Ladevorgangs keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden.

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