Istanbul Post

Speisekartendetaillierungspflicht für Restaurants und Cafés

Gemäß der neuen Verordnung des Landwirtschaftsministeriums müssen Restaurants und Cafés auf ihren Speisekarten die Nährwerte sowie Zutaten ihrer Speisen, Hinweise zu Allergenen in ihren Speisen und Getränken deutlich machen. Die Angabe dieser Informationen kann sowohl auf gedruckten Speisekarten, digitalen Bildschirmen oder per QR-Code erfolgen. Zur Anpassung an diese Bestimmungen haben verschiedene Unternehmen unterschiedliche Fristen. Während für nationale Restaurantketten eine Frist bis zum 1. Juli 2026 gewährt wird, haben Unternehmen mit 3 oder mehr Filialen in derselben Provinz Zeit bis zum 31. Dezember 2026. Alle sonstigen Unternehmen müssen bis zum 31. Dezember 2026 ihre Zutaten und bis zum 31. Dezember 2027 ihre Nährwerte angeben.

Zurück